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Frage von Christoph W. •

Frage an Dirk Heidenblut von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokrat diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

diese Woche werden wir, absolut in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, den Rahmen der Pandemiebekämpfung bundesweit neu, bzw. ergänzend regeln. Für diesen Bereich sind Länder und Bund zuständig. Es ist also keinerlei Änderung des Föderalismus, sondern die in diesem Rahmen vorgesehene Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes. Und es ist sogar sehr demokratieförderlich, denn die klaren Vorgaben, die aus der Beratung des Parlaments hervorgehen sind genau das, was Demokratie ausmacht.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Heidenblut

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