Frage an Dirk Heidenblut von Georg R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Heidenblut,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Da Sie nicht genau wussten, worauf ich mit meiner Frage hinaus wollte, würde ich Ihnen gerne die Frage erneut und verständlicher stellen:
Zur Zeit gilt hier in Deutschland trotz Prohibition eine Eigenbedarfsgrenze, je nach Bundesland - das sollte Ihnen bekannt sein. Problematisch ist hier für Endkonsumenten die exekutive Willkür, da oft anders verfahren wird und es selbst bei lächerlich kleinen Grammbeträgen oft ein hohes Bußgeld und einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt.
Auch der Jugendschutz ist nicht gegeben, da es viele Dealer gibt, die nicht nach einem Ausweis fragen werden. Das ist vor Allem für Jugendliche sehr riskant, nicht nur wegen möglichen bleibenden Gesundheitsschäden, sondern auch, was die eigene Zukunft betrifft.
Wäre es nicht möglich, alle anderen Gesichtspunkte und Details auf welchen sich die genannten Parteien nicht einigen können, zunächst außer Acht zu lassen und sich auf die wichtigsten Punkte - nämlich Jugend- und Verbraucherschutz zu konzentrieren?
Es würde schon sehr viel Ausmachen, eine einheitliche Freimenge einzuführen, die wirklich eine Freimenge ist und gleichzeitig z.B. den Verkauf nur in reinen Fachgeschäften zu erlauben. Ähnlich wie in den Niederlanden.
Ich hoffe Sie haben meine Anfrage nun besser verstanden und ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Ruschel
Sehr geehrter Herr Ruschel,
das was Sie wollen ist ja genau das, was umstritten ist. Die Höhe der Freigrenze, die Frage der Abgabeorte und - von Ihnen nicht angesprochen aber zwingend auch zu klären - die Frage wie und durch wen die Beschaffung erfolgt. Insofern erklärt sich auch, warum das eben nicht so einfach möglich ist, sondern Einigung erfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Heidenblut