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Dirk Heidenblut
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Frage von Sebastian P. •

Frage an Dirk Heidenblut von Sebastian P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitglied im Gesundheitsausschuss sind und ich auf meine Frage(n) nirgendwo eine konkrete Antwort finde.

Im Zuge der im März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Verschreibungsfähigkeit von cannabinoidhaltigen Medikamenten betreffend, hat sich die Gesetzeslage für alle Betroffenen deutlich verbessert. Dafür und insbesondere für die vom Gesundheitsausschuss angeregten Änderungen das SGB V § 39 betreffend möchte ich mich beim Gesundheitsausschuss und bei Ihnen bedanken. Doch praktisch ist es leider so, dass Patient*innen trotz eindeutiger Therapieempfehlungen ihrer Ärzt*innen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bzw. des MDK verwehrt wird. Auch die Kostenexplosion der Preise für Cannabisblüten in den Apotheken ist ein riesiges Problem für Patient*innen, die sich im ihre Medizin - wenn sie schon nicht von der Krankenkasse bezahlt wird - schlichtweg nicht leisten können.

Um es abzukürzen: Wann können Patient*innen (und im Übrigen auch Ärzt*innen, die einen enormen Aufwand betreiben müssen und zum Teil Widerspruchs- oder sogar Gerichtsverfahren begleiten müssen) mit einer Verbesserung der Versorgungssituation rechnen? Besteht zeitnah die Möglichkeit, dass das Gesetz so wie es vom Bundestag beschlossen wurde, d. h. ohne teils unverschämte Intervention des MDK, auch tatsächlich in der Praxis, d. h. von den Gesetzlichen Krankenkassen, umgesetzt wird?

Freundliche Grüße

S. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

Danke für Ihre Frage, mit der Sie ein allerdings gravierendes Problem benennen. Erst kürzlich konnte ich bei einer Veranstaltung des DHV auch von ärztlicher Seite erfahren, wie gravierend wohl die Eingriffe in die Therapiefreiheit der Ärzte und damit letztlich in die Versorgung der Patient*innen sind. Als zuständiger Berichterstatter für den Bereich ärgert mich, wie hier, zumindest macht das nach den bisherigen Erkenntnissen deutlich den Eindruck, der Wille des Gesetzgebers, nämlich dass all den Patient*innen, denen aus Sicht der behandelnden Ärzte eine Verschreibung hilft, auch der entsprechende Cannabiswirkstoff verschrieben werden soll, missachtet wird.

Grundsätzlich wäre natürlich eine Nachbesserung des Gesetzes mit erneuter und deutlicher Konkretisierung des - aus meiner Sicht schon deutlichen - Willens des Gesetzgebers möglich. Denkbar wäre aber auch, dass die Kassen zu einem Einsehen kommen, oder das Ministerium zügig einwirkt. Ich werde auf jeden Fall auf alle Beteiligten zugehen, um eine Klärung zu erreichen, nötigenfalls auch durch die Anregung einer Gesetzesinitiative. Leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie schnell das wirkt, auch weil schon das vorliegende Gesetz viel Überzeugungskraft gegenüber dem Koalitionspartner bedurfte und ich mal vermute, dass dies erneut der Fall sein wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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