Frage von Karl-Heinz W. • 04.08.2017
Frage an Dirk Heidenblut von Karl-Heinz W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist das Asylgesetz § 16 a in Deutschland nicht mehr gültig?
Darf Deutschland (Regierung) das Schengen-Abkommen (EU) einfach außer Kraft setzen?
Darf Deutschland (Regierung) das Dublin-Abkommen (EU) einfach außer Kraft setzen?
Antwort von Dirk Heidenblut SPD • 15.08.2017
Sehr geehrter Herr W.,
Das Asylgesetz ist selbstverständlich gültig, Einen §16a gibt es nach meiner Kenntnis in dem Gesetz allerdings gar nicht. Abkommen in der EU haben einen komplizierten Mechanismus damit sie gekündigt oder außer Kraft gesetzt werden können. Die Einführung begrenzter Grenzkontrollen (soweit sich Ihre Frage bezüglich Schengen darauf bezieht) ist aber dort ausdrücklich geregelt und insoweit Teil des Abkommens.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Heidenblut