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Dirk Heidenblut
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Frage von Manfre W. •

Frage an Dirk Heidenblut von Manfre W. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo lieber Dirk Heidenblut
Zunächst herzl. Grüße aus meiner Heimatstadt Essen . Frage : Nach KROKO-Beschluß Rente mit 63 : wird auch für die Schwerbehinderten mit mind. 50 % GdB
was getan ??? Bin selbst geb im Sept.1952 , habe seit meinem 14.Lebensjahr voll gearbeitet ( 10Jahre freie Marktwirtsch. ) ,+ über 40 Dienstjahre als Justiz-Beamter erreicht( 63-Regelung = Übernahme zum Beamtentum ??? ) Könnte mit 63 Jahren i.d.Ruhestand gehen , jetzt vielleicht schon früher ??? Bitte um Fragen an zuständigem Gremium . Mit besten Dank für eine Antwort und mit freundlichem Gruß Ihr SPD- Stammwähler M. Weißbach aus Essen- Freisenbruch

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Antwort von
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Hallo Herr Weißbach,

das Thema Rente (das zeigt auch der von Ihnen geschilderte Fall) ist sehr komplex. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die jetzt auch auf den Weg gebracht sind, sollen sicherstellen, dass nach 45 Beitragsjahren (Zeiten von ALG 1 Bezug sollen anteilig bis zu bestimmten Grenzen berücksichtigt werden), eine ungeminderte Altersrente bezogen werden kann und zwar ab 63. Das gilt unabhängig von einer Behinderung. Diese Grenze wird (wie die Erhöhung auf das Rentenalter 67) in den kommenden Jahren nach Geburtsjahrgängen auf 65 angepasst. Für Schwerbehinderte gelten bereits jetzt andere Regelungen, nochmal anders ist es für Beamte, die ja Pensionsansprüche haben. Aktuell befindet sich das Gesetz noch in der Erarbeitung, welche Aspekte dabei wie berücksichtigt werden und wie sich das konkret auf Ihren Fall auswirkt kann ich derzeit noch nicht abschließend beantworten. Wenn Sie mir an meine Bundestagsadresse Kontaktdaten zukommen lassen informiere ich Sie aber gerne, sobald die Details bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Heidenblut

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