Frage an Dirk Brinkschmidt von Gerhard N. bezüglich Umwelt
Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik oder Windkraft)
Sehr geehrter Bundestagskandidat,
Ich habe am 10. September 2013 mit Interesse eine Podiumsdiskussion mit Ihnen zum Thema „Energie- und Klimapolitik“ in Detmold verfolgt. Da ich aus Zeitgründen leider keine Möglichkeit erhielt, ein mich interessierendes Thema an diesem Abend anzusprechen, möchte ich diesen Weg nutzen.
Seit längerem plane ich, mein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten, und würde eine innovative Förderung als Anreiz begrüßen.
Ihre Meinung zum folgenden, einfachen Fördermodell für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, das nach meinem Kenntnisstand so ähnlich bereits in einigen EU-Ländern umgesetzt wurde, ist mir wichtig: Direkte Verrechnung verbrauchten Stroms mit privat eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energien.
Vorteile:
Direkte Bürgerbeteiligung bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Technisch einfache Umsetzung: Bei Netzeinspeisung läuft der Stromzähler rückwärts. Bürokratie-Abbau: Weitgehende Vermeidung von Verwaltungsaufwendungen Keine Notwendigkeit von derzeit noch unwirtschaftlichen, privaten Stromspeichern, sondern wirtschaftliche Nutzung innovativer Techniken zur Speicherung überschüssigen Stroms (z.B. Pumpspeicherkraftwerke)
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme zu meinem Vorschlag.
Sehr geehrter Herr Nagel,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich befürworte ich das von Ihnen skizzierte Modell, da die komplizierte bürokratische Aufwand der EEG-Verrechnung entfällt. Zudem kann der EEG-Zuschlag entfallen. Der Effekt ist dann, dass auch für den rückgespeisten Strom der spezifische Preis verrechnet wird wie für Bezugsstrom (ca. 25 ct/kWh gegenüber einer Einspeisevergütung von z. Zt. ca.15 ct/kWh). Dies macht PV natürlich sofort hochwirtschaftlich.
Aber: Wer bezahlt das Stromnetz? Auch ein PV-Betreiber nutzt das allgemeine Stromnetz und sollte sich an den Kosten beteiligen. Man müsste also die Netzbetriebskosten herausrechnen bzw. gesondert in Rechnung stellen. Ggf. trifft dies auch auf andere Preisbestandteile zu wie z. B. die Konzessionsabgabe.
Die Idee ist gut und ich würde sie unterstützen. Einfach nur den Zähler rückwärts laufen zu lassen reicht allerdings nicht. Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen ein wenig weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Brinkschmidt