Frage an Dirk Adams von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im Namen der Programmfreiheit ist es dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, ein Programm zu machen, das außerhalb seines Rundfunkauftrags liegt. Auch werden umfassende Geldmengen aus den Einnahmen der (gemeinnützigen?) öffentlich-rechlichen Anstalten durch den sogenannten Rundfunkbeitrag in Private Unternehmen und den (mafiöse) KomerzSport umgeleitet (Beispiele: Babylon Berlin, Fussball, Fahrradtouren in Frankreich, Talk- und Quizshows, Plasberg, Will, Jauch, Gottschalk etc.)
Wie ist es angesichts des Zahlungszwangs zum sogenannten Rundfunkbeitrag zu rechtfertigen, dass alle Bürger*innen auch für die Finanzierung jener Teile des Programms des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufkommen müssen, die außerhalb seines Rundfunkauftrags liegen und von anderen Sendern und Medien besorgt können und werden?
Sehr geehrter Herr M.,
der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen Auftrag: Die Bevölkerung wird so umfassend und vielfältig informiert, dass sich jeder einzelne selbst seine Meinung zum Beispiel zu politischen Fragen bilden kann. Das ist wichtig für die Demokratie!
Dafür müssen ARD und ZDF zwingend unabhängig von Geldgebern und Werbeeinnahmen sein, die sie möglicherweise beeinflussen könnten. Aus diesem Grund kommen alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gemeinsam auf Basis des solidarischen Modells für den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk mit dem sogenannten Rundfunkbeitrag auf. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat zugleich einen Unterhaltungsauftrag - Vielfalt und Qualität für alle, im Hörfunk, Fernsehen und Internet. Die Rundfunkprogramme sollen der Information, Bildung und Unterhaltung gleichermaßen dienen.
Beste Grüße!
Dirk Adams