Frage an Dirk Adams von Dalia E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1. Wie beurteilen Sie das Wählerverhalten sowie die daraus resultierenden Wahlergebnisse in den jeweiligen Landtagswahlen und welche eigenen Schlüsse ziehen Sie daraus in Bezug auf schwindende Mehrheitsverhältnisse der so genannten Volksparteien?
2. Sollte das Wahlsystem geändert werden? Wenn ja, wie kann es konkret demokratisch und verfassungsrechtlich reformiert werden, um Politik auch künftig dazu zu befähigen, zu gestalten und tragfähig zu regieren?
3. Teilen Sie die These, dass dem Denken einer Vielzahl der Politiker/-innen in Legislaturperioden dadurch entgegen gewirkt werden könnte, indem man sachthemenbezogene Politik praktiziert und hierbei als Politiker/-in auch bereit ist, Fraktionszwänge aufzugeben?
4. Wie beurteilen Sie das Thema "elektronische Wahl"?
5. Wie schätzen Sie die These ein, dass Koalitionsverträge das eigentliche politische Doing behindern, statt zu fördern?
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an unserer Grünen Politik.
1. Im Gegensatz zu früherem Wählerverhalten entscheiden sich Wäher*innen zunehmend spontan und kurzfristig. Etablierte große "Volksparteien" können sich immer weniger auf ihren festen Wählerstamm verlassen. Da durch diese Wirkung immer mehr Parteien in den Parlamenten vertreten sind, wird die Bildung einer beschlussfähigen Mehrheit immer komplizierter. Viel mehr als früher müssen Parteien daher durch ihre Inhalte überzeugen und können sich nicht auf den Gewöhnungseffekt bei den Wählern verlassen. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das nicht neu und so konnten wir seit jeher durch unsere Inhalte und Konzepte überzeugen. Und für diese konkreten Inhalte werden wir gewählt.
2. Das bestehende Wahlsystem mit seiner personalisierten Verhältniswahl sollte unserer Ansicht nach nicht verändert werden. Es stellt sicher, dass direkt gewählte Politiker*innen aus ihren Wahlkreisen Lokalinteressen in die Parlamente tragen, aber auch, dass die Parteien die Interessen der Wähler verfolgen können. Einen Änderungsbedarf sehen wir viel mehr in einigen Punkten des Wahlrechts, vor allem in der Herabsetzung des Wahlalters auf 14 Jahre. Sollte es nicht im Interesse unserer Jugend liegen, aktiv die politische Landschaft mitzugestalten? Immerhin wird diese Bevölkerungsgruppe am Längsten von den Auswirkungen Ihrer Wahlentscheidung betroffen sein.
3. Diese Frage ist unverständlich.
4. Das Verfahren der "elektronischen Wahl" lehnen wir ab, denn es entspricht aufgrund einer hohen Gefahr der digitalen Manipulierbarkeit nicht unserem Anspruch an die Einhaltung unserer hohen Wahlrechtsgrundsätze und es wirft natürlich auch datenschutzrechtliche Bedenken auf.
5. Wichtig ist vor allem, eine beschlussfähige Regierung zu bilden, auch bzw. vor allem dann, wenn die Regierungsbildung zwischen mehreren im politischen Wettbewerb zueinander stehenden Parteien erfolgen muss. Die Parteien müssen aufeinander zu gehen und vereinbaren, welche Ziele und Kernprojekte gemeinsam realisiert werden können. Eine solche Regierungszusammenarbeit kann nur mit einem Koalitionsvertrag besiegelt werden, denn er bindet die Parteien an die gemeinsame Lösung und befördert gleichzeitig die politische Zusammenarbeit. Ein Koalitionsvertrag kann sicherlich niemals alle politischen Fragen beantworten, steckt aber gemeinsame Ziele ab, gibt einen festen Fahrplan vor uns sorgt für eine gebündelte Problemlösung.
Beste Grüße!
Dirk Adams