Frage an Dirk Adams von Amelie N. bezüglich Soziale Sicherung
Wie sollen in Zukunft Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise verändert werden, sodass immer weniger Ausgrenzung für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben entsteht, um schlussendlich das Ziel des § 13 UN-BRK zu erreichen?
Sehr geehrte Frau N.,
ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention existiert ein Thüringer Maßnahmenplan-Version 2.0., mit insgesamt 130 Maßnahmen, zu deren Realisierung sich die Landesregierung verpflichtet hat. Dabei sollen Thüringer Werkstattträger bei der Erarbeitung einer Strategie zur Erhöhung der Übergänge aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet werden. Ganz konkret wird dabei eine Übergangsquote von mindestens 1% angestrebt. Es finden regelmäßige Beratungen und Sensibilisierungsmaßnahmen von Arbeitgebern zum Thema der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen statt. Dabei entstehen Kooperationen mit öffentlichen und privaten Arbeitgebern und Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind. Die Werkstätten für behinderte Menschen werden sich dahingehend verändern, dass die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr nur im traditionellen Werkstattgebäude stattfinden. Es entstehen immer mehr sogenannte „Außenarbeitsplätze“, wie zum Beispiel in der Garten-, Landschafts- und Tierpflege oder in Betrieben im Bereich der EDV und Elektronikmontage, etc. Die Art der Tätigkeit für einen solchen „betriebsintegrierten“ Arbeitsplatz richtet sich ganz nach dem individuellen Leistungsvermögen. Durch verschiedene Veranstaltungsformate, Informationskampagnen, Fachtagungen, Workshops mit Bezug zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden Unternehmen, Integrationsämter, Betroffenenvertretungen mit Beratungs- und Begleitstrukturen umfassend informiert. Damit sollen die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden.
Beste Grüße!
Dirk Adams