Frage an Dilek Kalayci von Marco H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kalayci,
Ich bin besorgt über die weiteren Einschränkungen der Grundrechte und möchte diese erklärt bekommen. Ich habe vieles bisher nicht verstanden, vor allem immer unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung und Verhältnismäßigkeit.
Auf welcher wissenschaftlichen Basis, werden all die Maßnahmen in den Verordnungen beschlossen und wie werden sie begründet? Normalerweise muss in der Medizin und in der Wissenschaft die Gültigkeit bewiesen werden. Wenn nur ein Ergebnis von 1000nden ein Widerspruch in der Erklärung darstellt, ist es nicht bewiesen. Warum reichen hier willkürlich festgelegte Zahlen aus? Warum werden wie in der Wissenschaft sonst, nicht alle Argumente gegeneinander abgewogen?
Laut Medien wird nur noch auf das E-Gen getestet (Von der WHO und dem RKI seit April 2020 auch empfohlen), welches lediglich die Virushülle codiert und damit auch alle anderen Coronaviren (Sarbecoviren) erkennt. Wie wird hier von den Gesundheitsämtern und dem RKI die Qualität der Tests sichergestellt, so dass dieses den massiven Grundrechtseingriff rechtfertig? Zumal das IfSG im §2 die Infektion genau definiert. Warum wird also von infizierten Personen gesprochen, wenn doch gar nicht beide Bedingungen erfüllt sind. In diesem Widerspruch steht für mich dann sogar die Falldefinition des RKIs.
In der Falldefinition für SARS-Cov (ohne 2) muss mindestens eins von drei Kriterien eines klinischen SARS-Falls erfüllt sein UND ein labordiagnostischer SARS-Coronavirus-Nachweis vorliegen.
Warum weicht die Falldefinition von SARS-Cov-2 erheblich zur der normalen SARS-Cov-Definition ab? Wie wird dieses Vorgehen begründet?
Warum wird von einem Anstieg der Intensivbettenauslastung gesprochen, wenn die Anzahl der insgesamt belegten Betten gar nicht ansteigt? Aus dem RKI-Bericht ist dies ebenfalls ersichtlich. Die stationär behandelten SARI-Fälle sinken, während lediglich der prozentuale Anteil steigt.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hemmerlein
Sehr geehrter Herr Hemmerlein,
Die wissenschaftlich-fachliche Begleitung wird im Land Berlin durch die Zu- und Mitarbeit der wissenschaftlichen Einrichtungen wie Charité und der Vivantes-Gruppe seit Beginn der Pandemie sichergestellt. Im fortentwickelten Konzept des „Berliner Testmanagements“ ist die Fortsetzung der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Beratung institutionell und personell weiter präzisiert und festgeschrieben worden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung des Pandemiegeschehens und der zahlreich durchgeführten medizinisch-epidemiologischen Studien obliegt der Charité. Darüber hinaus sind zahlreiche Fach-Mitarbeiter des Landesamts für Gesundheit und Soziales bzw. des Robert-Koch-Instituts unterstützend tätig.
Es werden nicht willkürlich festgelegte Zahlen erfasst, sondern zur Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren wöchentlich am RKI zusammengeführt. Angaben zu den insgesamt durchgeführten Tests liegen für Berlin ebenfalls wochenweise vor. Es erfolgt die Erfassung der Fälle in Krankheitsausbrüchen nach Infektionsumfeld.
Es gibt verschiedenen PCR Test für die qualitative Detektion von SARS-CoV- 2 Nukleinsäuren. Validierte Probenmaterialien sind Nasenabstriche, nasopharyngeale und oropharyngeale Abstrichproben von Patienten mit COVID-19 assoziierten Symptomen. Es erfolgt der spezifischen Nachweis von SARS-CoV-2 in der orf1-Region _als auch_ die pan-Sarbecoviren im E-Gen und die Interne Kontrolle. Weitere Faktoren, die die Qualität des überwachen, sind positive und negative Kontrollen, die parallel zu den Patientenproben in jedem Analyselauf mitgeführt werden und der Einsatz des AmpErase^® -Enzyms zur Prävention von Kontaminationen.
Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Arbeitskreise der Labormediziner und das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Als Beleg für die Zuverlässigkeit der PCR-Tests werden sogenannte Ringversuche durchgeführt, in denen die Arbeit der Labore überprüft wird. Dieses Testverfahren weist Erbgut des neuartigen
Coronavirus (SARS-CoV-2) nach. Ist der Test positiv, liegt eine Infektion mit dem Virus vor. Der PCR-Labortest gilt als das sicherste Verfahren, eine Infektion nachzuweisen.
Von einer infizierten Person wird gesprochen, wenn der Krankheitserreger bei dieser Person, also das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde. Es müssen noch keine Krankheitssymptome vorhanden sein (siehe o.g. Punkt 2) und auch Erklärung zur nachfolgenden Frage!
SARS-CoV bezeichnet ausschließlich das Virus. Das Virus gehört zur Spezies /Severe acute respiratory syndrome-related coronavirus/
(SARS-assoziiertes Coronavirus, SARSr-CoV). Covid-19 (kommt aus der englischen Sprachraum und bedeutet *coronarvirus disease 2019*) ist die dazugehörige Erkrankung.*Ein klinischer SARS-Fall ist*- unter Berücksichtigung des Ausschlusskriteriums - ein Patient mitFieber (≥ 38°C)*/UND/* mindestens einem Symptom einer Atemwegserkrankung (Husten, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit) */UND/* radiologischen Zeichen von Lungeninfiltraten vereinbar mit Pneumonie oder Atemnotsyndrom ODER Autopsiebefunden vereinbar mit Pneumonie oder Atemnotsyndrom.*Ein klinisch-laborbestätigter SARS-Fall *ein Patient, der mindestens eines der drei o.g. Kriterien eines klinischen SARS-Falls erfüllt */UND/* bei dem ein SARS-Coronavirus-Nachweis vorliegt.
Die Anzahl der Intensivbetten (im DIVI-Intensivregister erfasste intensivmedizinisch behandelte COVID-19-Fälle) die mit an Covid-19 erkrankten Patienten belegt sind, wird täglich separat durch die einzelnen Krankenhäuser erfasst und übermittelt. Die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle hat sich bundesweit in den vergangenen 2 Wochen fast verdreifacht. Die Anzahl der peripher stationär Behandelten COVID-19 Patienten in Berlin ist leicht gesunken und die der intensivmedizinisch behandelten COVID-19 Patienten gestiegen. Aus den beiden absoluten Zahlen ergibt sich die Gesamtzahl der belegten Betten.
Ihre
Dilek Kalayci