Frage an Dilek Kalayci von Liza S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kalayci,
Da viele Menschen durch die Corona-Verordnungen, im Homeoffice arbeiten müssen und ebenso viele ohne Arbeit sind, wachsen die Konflikte und die Gesundheitsbelastung durch Lautstärke in den Wohnungen. Insbesondere in Ballungsräumen mit Mehrparteien-Wohnungen.
In der jetzigen Situation können sich die Menschen nicht ausweichen, sondern sind der häuslichen Situation komplett ausgeliefert. Dabei geht es vor allem um „Freizeitgeräusche“, wie z.B. Lärmbelastung durch Musikbeschallung.
Laut Arbeitsschutzrecht wurden Konzentrationsstörungen, im Bereich um die 40db nachgewiesen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben - rein theoretisch - eine Beschallung am Tage (06:00 - 22:00) über die 40db hinaus. Das wird zunehmend als Berechtigung zur Dauerbeschallung verstanden. Die Leistungsfähigkeit wird durch dauerhafte Beschallung und/oder stark Lautstärke deutlich eingeschränkt und zusätzlich entsteht eine ernsthafte Gesundheitsbelastung.
Arbeit kann man nicht ruhen lassen kann, Freizeitaktivitäten kann man flexibel anpassen. Beim Musikhören, sind z.B. Alternativen, wie Kopfhörer möglich oder eine Reduktion der Lautstärke, sodass sie in der Nachbarwohnung kaum wahrnehmbar ist.
Bei allem Verständnis für die Personen, die quasi im Zwangsurlaub sind und nun ihre Freizeit genießen möchten, wäre es angemessen, das Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten müssen, einen besonderen Schutz genießen.
Der jetzige gesetzliche Rahmen reicht leider nicht aus. Daher möchte ich Sie Fragen: Nehmen Sie sich dem Schutz der Arbeitnehmer im Home-Office bereits an? Geben Sie den Behörden, wie dem Ordnungsamt und auch der Polizei, mehr Klarheit und Mittel an die Hand, die die jetzige Situation angemessen berücksichtigen?
Für eine kurze aussagekräftige Antwort, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen,
Sander
Sehr geehrte Frau Sander,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegen am Arbeitsplatz den Vorgaben des Arbeitsschutzes.
Telearbeit unterliegt dem Arbeitsschutz. Dies setzt voraus, dass der Arbeitsplatz im Homeoffice den Vorgaben des Arbeitsschutzes angepasst wird. Die Flexibilisierung des Arbeitsortes wie beim „mobilen Arbeiten“ unterliegt erstmal nicht den üblichen Vorgaben des Arbeitsschutzes.
Im Falle von Ruhestörungen besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit Ordnungsamt und Polizei zu verständigen.
Arbeitsschutz ist ein hohes Gut. Als Sozialdemokratin setze ich mich auch weiterhin für der Ausbau des Arbeitsschutzes ein. In Deutschland arbeitet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an der Entwicklung des Arbeitsschutzes unter Covid19 Bedingungen.
Ihre
Dilek Kalayci