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Dilek Kalayci
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Frage von Christoph L. •

Frage an Dilek Kalayci von Christoph L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kalayci,
sie haben sich in der Sitzung des Bundesrates vom 11.10.2019 sehr für die Annahme des Angehörigen Entlastungsgesetzes eingesetzt. Vielen Dank dafür!
Obwohl es scheinbar eine allgemeine Zustimmung auf Bundes- und Landesebene gibt, stellen sich Differenzen zwischen Bundesrat und Bundesregierung über die Finanzierung des Gesetzes dar.
Die Schwarzmalerei der kommunalen Vertreter über angeblich drohende Milliardenbelastungen ist kaum nachvollziehbar.
Niemand möchte ohne Not in ein Pflegeheim, zudem sind die Hürden für entsprechend notwendige Pflegestufen hoch und werden turnusmässig überprüft. Wer möchte schon seine Eltern einfach so "abschieben"?
Ausserdem sind die Kommunen zuletzt finanziell deutlich entlastet worden.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es auch von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg zu diesem Thema Gesetzesinitiativen im Bundesrat.
Trotzdem fürchten viele Betroffene nun das Scheitern des Gesetzes.
Wie ist Ihre Meinung dazu? Wird der Bundesrat dem Gesetz zustimmen? Wird es zum 1.1.2020 eingeführt werden?
Ich freue mich auf Ihre Anwort und hoffe auf Ihre Unterstützung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

Pflege darf kein Armutsrisiko mit sich bringen. Das gilt für den
Pflegebedürftigen genauso wie für seine Angehörigen. Die meisten
Pflegebedürftigen wollen solange wie möglich in der Häuslichkeit
gepflegt werden. Wer aber doch in die stationäre Pflege geht, der trägt
aktuell die steigenden Kosten. Berlin hat gemeinsam mit Hamburg, Bremen
und Schleswig-Holstein daher im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung eingebracht. Dabei sollen die
Kosten im Eigenanteil der Pflegebedürftigen gedeckelt, alle darüber
hinaus gehenden Kosten dann durch die Versicherungen getragen werden.

Die Unterstützung Pflegender Angehöriger gehört ebenfalls zur
Weiterentwicklung. Berlin hat bzw. wird weitere Bausteine entwickeln.
Wir haben die Fachstelle für Pflegende Angehörige eingerichtet, stärken
die Anerkennung durch die Woche der Pflegenden Angehörigen und die
Verleihung des Pflegebären. Außerdem fordert Berlin die Zahlung echter
Lohnersatzzahlungen und eines Familienpflegegeldes, wenn ein Angehöriger
die Pflege übernimmt.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein weiterer Aspekt, um die
Unterstützung für Pflegende Angehörige auszubauen. Kinder von
Pflegebedürftigen mit einem Jahreseinkommen unter 100.000€ brutto sollen
sich nicht mehr an den Heimkosten für die Eltern beteiligen müssen.

Der Bundestag hat das Gesetz am 07.11. das Gesetz beschlossen. Im
Bundesrat geht der Antrag nun in die Beratung der Ausschüsse, in diesem
Fall federführend an den Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik und ergänzend in den Ausschuss für Finanzen.

Danach hat das Plenum des Bundesrates noch die Möglichkeit bei Bedarf
den Vermittlungsausschuss anzurufen. In der Sache sind sich
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat einig, daher bin ich
optimistisch, dass das Gesetz kommt, damit viele Kinder
pflegebedürftiger Menschen spürbar entlastet werden und eine vielleicht
für die PatientInnen optimalere Unterbringung im Pflegeheim nicht mehr
am Einkommen scheitert.

Mit freundlichen Grüßen
Dilek Kalayci