Frage an Dietrich Rudorff von Thomas A. bezüglich Finanzen
Abgeordnete in Bund und Land sind Angestellte, die Ihr Gehalt in Form der Diäten selbst bestimmen können. Die Höhe spielt dabei für mich noch nicht die große Rolle, zumal ich die hoffentlich erreichte Unabhängigkeit als sehr wichtig betrachte. Auch wenn das nicht unbedingt Thema für den Landtag ist interessiert mich Ihre Meinung zu den in der Zeit als Abgeordnete erreichten Altersversorgungen für Abgeordnete: Nach maximal 2 Perioden erhalten Abgeordnete eine Pension, die praktisch aus Steuergeldern finanziert wird in einer Höhe, die ich als "normaler" Arbeitnehmer mit über 45 Jahren durchgehender Arbeit nie erreichen werde. Meine tatsächliche Rente wird jährlich prozentual weniger und mehr besteuert, Pensionen werden dagegen immer höher. Das solidarische Rentensystem ist aktuell völlig auf den Kopf gestellt, Beamte und öffentlicher Dienst sind inzwischen oft besser gestellt und versichert. Nicht jeder kann ja nun Abgeordneter werden und auch andere Arbeiten als im öffentlichen Dienst müssen ausgeführt werden. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Angerstein,
danke für Ihre Anfrage. Zunächst können Abgeordnete zwar mit Angestellten vergleichbar sein, jedoch gibt es auch signifikante Unterschiede. So haben Abgeordnete im Gegensatz zu Angestellten keinen unbefristeten Vertrag.
Letztlich stehen Abgeordnete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art. Denn eine starke Ähnlichkeit zu irgendeinem anderen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gibt es nicht.
Weitergehende Ähnlichkeiten gibt es allenfalls in der Art und Weise der Ausübung eines Abgeordnetenmandats, nämlich im Hinblick auf die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der ebenfalls Mandate bearbeitet.
Was die Abgeordnetenrenten oder ihre Entstehung angeht, möchte ich deutlich machen, dass die 16 Bundesländer für ihre Abgeordneten sehr unterschiedlich Regelungen haben, d. h. die Pension kann auch mal ziemlich bescheiden ausfallen. In wenigen Fällen erhalten Abgeordnete übrigens gar keine Pension, weil sie gehalten sind, während ihrer Abgeordnetenzeit selbst was anzusparen und im Ausgleich eine besonders hohe Diät erhalten.
Da Abgeordnete mitunter Jahrzehnte in der Partei ehrenamtlich gearbeitet haben, bis sie Abgeordnete wurden und Abgeordnete niemals einen unbefristeten Vertrag haben, muss ich ehrlich sagen, das ich dann auch bei der Altersversorgung von Abgeordneten keine Übervorteilung sehe. Ich selbst bin 41 Jahre, zu Schulzeiten, d. h. vor knapp einem viertel Jahrhundert in meine Partei eingetreten und habe nie ein politisches Mandat gehabt. Gleichzeitig war ich durchgehend für die Partei aktiv mit vielen Entbehrungen. Eine Bevorzugung bei meiner späteren eventuellen Abgeordnetenpension kann ich nicht erkennen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Dietrich Rudorff