Frage an Dietmar Woidke von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Petitionen und Zuschriften sind Instrumente der Bürger, deren Bearbeitung in der Landesverfassung Artikel 24 und in Ergänzung Artikel 82 und 89 bzw. in der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg § 99 geregelt sind.
Zuschriften und Petitionen werden m.E. oftmals nicht verfassungsgerecht behandelt, abgearbeitet bzw. beantwortet. Anstatt verfassungsgemäß auf Anliegen zu antworten, werden untergeordnete Mitarbeiter unterhalb der Amtsleiterebene beauftragt, eine Antwort zu finden. Aber auch diese antworteten selten.
Mir bekannte Zuschriften, wurden vom Landtagspräsidenten trotz Willenbekundung des Unterzeichners als Petition heruntergestuft - auch von Freuden, wurden in der Vergangenheitdiese weder beantwortet noch verteilt – oder wie bei Ihnen - obwohl „persönlich“ an Sie gerichtet- nicht von Ihnen beantwortet.
Wie Sie wissen und oben zitiert, sind in der Verfassung die Auskunftsverantwortlichen einer Petition benannt.
Aus diesem Grunde fragte ich Sie :
1 ) Was haben Sie und werden Sie unternehmen, um die Wahrung des verfassungsgarantierten Petitionsrechtes im Land Brandenburg durch Sie und Ihre Minister einzuhalten ?
2) Wie überwachen Sie die Einhaltung des höchsten Rechtes – dem Petitionsrechtsrecht – für die Bürger ?
3 ) Welche Konsquenzen leiten Sie ein, dass Petitionen, durch die Minister, durch Sie und den Petitionsauschuß zeitnah beantwortet werden ?
4 ) Welche Aktivitäten haben oder werden Sie unternehmen, dass auch Landtagsabgeordenete Briefe von Bürgern beantworten ?
5 ) Was unternehmen Sie, dass in Zukunft die Willensbekundung der Bürger - der Zuschrift, auch vom Landtagspräsidenten durchgeführt wird.