Frage an Dietmar Weihrich von Helmut G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Weihrich,
wenn Sie Bundestagsabgeordneter würden, wie gehen Sie dann mit dem Problem Elektrosmog um ?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Transparenz und Vorsorge sind die zentralen Elemente unserer grünen Position zum Thema Mobilfunk. Wichtig ist es uns aber auch, Sachlichkeit in die zum Teil sehr emotional geführte Debatte zu bringen. Vorschnelle Urteile über Gefährdungen auf der einen Seite und Ignoranz gegenüber den Ängsten der Menschen auf der anderen Seite sind keine guten Ratgeber. Wir verfolgen deshalb intensiv den Stand derzeitiger Forschungsunternehmungen, wie z. B. der bislang weltweit größten Studie zu gesundheitlichen Folgen nicht-ionisierender elektromagnetischer Strahlung, der INTERPHONE- Studie der WHO.
Zwar ist bislang noch nicht eindeutig nachgewiesen, dass unter den gesetzlichen Grenzwerten eine gesundheitliche Schädigung vom Mobilfunk ausgeht. Einige durchgeführte wissenschaftliche Studien legen diesen Schluss jedoch nahe. Es ist daher im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dringend geboten, die Strahlung auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Schon im Jahr 2000, bei den Verhandlungen zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV), haben wir Grünen uns für eine deutliche Absenkung der Grenzwerte eingesetzt. Diese Forderung ist politisch aber bis heute nicht durchsetzbar. Die Ergebnisse der damaligen Verhandlungen – in Form der Verbändevereinbarung zwischen Mobilfunkbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden vom Juli 2001 sowie die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom Dezember 2001 – gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung. Das nun vorliegende dritte Gutachten zur Umsetzung dieser Selbstverpflichtung sowi
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zahlreichen Zuschriften von Bürgern und Verbänden in den letzten drei Jahren belegen aber, dass es bei der Umsetzung der Vereinbarung, vor allem bei der Bürgerbeteiligung bei der Standortauswahl, noch immer erhebliche Defizite gibt.
Dafür setzen wir uns weiterhin ein:
- Mehr Bürgerbeteiligung bei der Standortauswahl: Die Bürgerbeteiligung bei der Standortauswahl muss noch besser werden. Dabei reicht es nicht aus, dass Bürger bestehende Sendeanlagen in einem Register einsehen können. Auch in Planung befindliche Vorhaben sowie als sensibel geltende Bereiche müssen in einer zentralen Datenbank übersichtlich grafisch dargestellt sein. Hierzu kann die existierende Datenbank der RegTP erweitert und ausgebaut werden.
- Neutrale Konfliktstelle: Wir brauchen eine sachverständige, kompetente und neutrale Konfliktstelle, die in der Lage ist, bei Konflikten zwischen Mobilfunkbetreibern und Betroffenen zu vermitteln und Lösungen zu finden.
- Einheitliche Kennzeichnung: Wir fordern ein deutliches und verständliches Labeling von Mobiltelefonen. Ähnlich wie bei der Energieeffizienz von Elektrogeräten muss anhand leicht erkennbarer Kategorien (z.B. „Strahlungskategorie A“ für die strahlungsärmsten Handys) für den Käufer eines Mobiltelefons sofort ersichtlich werden, ob das Gerät einen vergleichsweise niedrigen oder hohen SAR-Wert hat.
- Aufklärung: Kinder und Jugendliche müssen noch stärker auf die Risiken der Mobiltelefonie hingewiesen werden. Aber auch Erwachsene müssen umfassender als bisher informiert werden. Es ist z. B. nicht hinnehmbar, dass Verkaufspersonal der Mobilfunkbranche nicht einmal die Bedeutung des SAR-Wertes kennt.
- Absenkung der Grenzwerte: Wir fordern eine deutliche Absenkung der Grenzwerte der Strahlungsintensität im Mobilfunk. Wir brauchen vorsorgeorientierte Grenzwerte wie sie z.B. in Italien umgesetzt sind. Für sensible Bereiche brauchen wir eine Grenzwertabsenkung um den Faktor 1000 (Leistungsflussdichte).
Erste Schritte sind gemacht:
- Wir haben den Aufbau des Mobilfunknetzes transparenter gemacht und die kommunalen Beteiligungsrechte bei der Standortwahl wesentlich verbessert. Alle Daten über bestehende Sendemasten sind über eine zentrale Datenbank verfügbar. Im Gegensatz zu früher werden Daten wie etwa die Senderleistung etc. von den Behörden nicht mehr wie „Betriebsgeheimnisse“ behandelt. Heute kann jeder Betroffene erfahren, wer hinter der Aufstellung eines Sendemastes steckt. Online ist die Standortdatenbank unter der Adresse http://emf.reg-tp.de einzusehen.
- Diese positiven Ergebnisse der Verbändevereinbarung können aber nur ein erster Schritt sein. Wir haben die Forschung auf dem Gebiet elektromagnetischer Strahlung deutlich intensiviert. Bundesregierung und Mobilfunkbetreiber haben seit 2002 über 17 Mio. Euro in die Erforschung möglicher Gesundheitsschäden durch nicht-ionisierende Strahlung investiert.
Nicht jede Technik-Regulierung ist technologiefeindlich. Im Gegenteil: Die Gewährleistung von Gesundheits- und Verbraucherschutz fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsleistungen der Telekommunikationsbranche. Dafür stehen Bündnis 90/DIE GRÜNEN.