Frage an Dietmar Schulz von Karl-Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, sehr geehrter Herr Schulz,
nicht nur in NRW, dort aber in m. E. besonders verwerflicher Weise werden in Laboratorien und sonstigen Versuchsanstalten Tiere barbarisch gequält. Besonders augenfällig wurde dies kürzlich in Münster durch einen Bericht von Stern TV dokumentiert: Primaten werden dort nicht nur unmenschlich gequält sondern auch nachweislich in nicht artgerechter Einzelhaltung in viel zu kleinen Käfigen untergebracht - ein eindeutiger Verstoß gegen die geltenden Tierschutzgesetze.
Die Bilder, die mich erschütterten und bis in den Schlaf verfolgen sind jederzeit z. B. hier sehen www.vgt.ch falls Sie nervlich und seelisch in der Lage sind derart verstörende Bilder zu ertragen.
Mir ist inzwischen bekannt, daß zwei Tierschützerinnen aufgrund der offensichtlichen Rechts- und Gesetzeslage Strafanzeige bei der StA Bochum gestellt hatten und diese absurderweise ein Verfahren wegen angeblich nicht ausreichenden Anfangsverdachtes nicht eröffnet hat.
Mir ist weiterhin bekannt, daß diesbezüglich auch eine Petition mit Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014an den NRW Landtag gerichtet wurde. Natürlich werden Sie dieser nicht vorgreifen können und wollen - dies erwarte ich nicht! Ich bitte Sie aber um Ihre ganz persönliche Meinung, ob Sie
diese Haltung als artgerecht empfinden,
"keinen Anfangsverdacht" sehen,
eine Anklageerhebung seitens des Landtages NRW nicht als dringend geboten sehen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-H. W. Greve
Sehr geehrter Herr Greve,
die Aktenlage ist mir selbstveständlich nicht bekannt. Dies gilt auch hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Petition. Petitionen werden sehr vertraulich von speziell hierzu entsandten Abgeordneten aller Fraktionen letztlich im Konsens im Petitionsausschuss behandelt und entschieden. Was die Arbeit der Staatsanwaltschaften unseres Landes angeht, so weise ich Sie an dieser Stelle gerne darauf hin, dass sich die Piratenfraktion nachhaltig für die Unabhängigkeit der Organe der Justiz von der Politik einsetzt. Dies gilt auch und besonders für die Anklagebehörden, die der Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften unterstehen. Die unabhängig getroffenen Entscheidungen der jeweiligen Anklagebehörde anzuzweifeln sehen wir daher nicht als Gegenstand politischen Handelns an; selbst wenn diese im Einzelfall kritikwürdig erscheinen. Hier steht den Anzeigeerstattern in der Regel die Möglichkeit offen, den sog. "Privatklageweg" zu beschreiten, um unter gegebenen Umständen eine Anklageerhebung zu erzwingen. Letzteres ist dann ggf. über den Instanzenzug zu erstreiten und wird je nach juristischer Komplexität der Fallsituation möglicherweise der Inanspruchnahme von Anwälten bedürfen. Ob dieser Weg beschritten worden ist, teilen Sie leider nicht mit. Sollte uns indessen zur Kenntnis gelangen, dass Staatsanwälte ungeahndet rechtswidrig handeln, dürfen Sie davon ausgehen, dass wir dies entsprechend aufgreifen und möglicherweise auch verfolgen würden. Hierzu fehlt mir aber in dem von Ihnen geschilderten Fall jeglicher Anhaltspunkt.
Ich hoffe Ihnen mit der Antwort gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dietmar Schulz