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Dietmar Köster
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Frage von Stefan R. •

Frage an Dietmar Köster von Stefan R. bezüglich Verkehr

Wie stehen Sie dazu, dass die EU-Komission die Anwendung des Vorsorgeprinzips in Bezug zu möglichen Gesundheitsgefahren beim Ausbau des G5-Mobilfunnetzes verweigert und auf die 'ICNIRP'-Komission verweist, welche lediglich ein privater in Deutschland eingetragener Verein ohne jeden amtlichen Charakter ist, der seine Mitglieder selbst rekrutiert und dabei Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt, obwohl fünf öffentlich bekannte Untersuchungen zu 5G besorgniserregende Ergebnissen bescheinigen?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

Was werden Sie unternehmen, dass rechtzeitig eine wirklich neutrale Expertenkomission eingesetzt wird, in der gleichermaßen auch ALLE wichtigen Kritiker vertreten sind? Was unternehmen Sie, dass die mehr als 400 Mediziner und Naturwissenschaftler endlich ernst genommen werden, die einen sofortigen Ausbaustopp der 5G-Technik fordern und warnen: „Mit der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“?

Kennen sie den ganzen Inhalt der folgenden zwei Artikel?
https://www.rubikon.news/artikel/todliche-strahlung
https://www.5g-anbieter.info/interviews/18/diagnose-funk.html

Sehen Sie auch, wie bedeutungsvoll die Rolle des EU-Parlaments als demokratische Kontroll-Instanz gegenüber der EU-Komission geworden ist? Wie kann dies aber funktionieren, wenn die Abgeordneten sich vorrangig auf das verlassen, was die EU-Komission selber unternimmt?

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

Vielen Dank für Ihre Frage. Als Mitglied des Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz (LIEBE) war ich mit dem 5G-Ausbau nicht befasst.

Die Sozialdemokrat*innen im Europäischen Parlament nehmen die Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Wellen sehr ernst. Allerdings liegt die Hauptverantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor potenziell schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) gemäß Art. 168 AEUV primär bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vor einigen Tagen in einer Stellungnahme erklärt, dass für die 5G-Technologie im ersten Schritt die Frequenzen genutzt, werden, die in Deutschland schon heute beim Mobilfunk genutzt werden. Zudem wird betont, dass die derzeit geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Unterhalb der Grenzwerte sind laut des BfS keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen. In einigen Jahren wird jedoch die Nutzung höherer Frequenzen erforderlich werden, deren Wirkungen noch nicht abschließend erforscht sind. Das BfS rät daher zu einem umsichtigen Ausbau von 5G und wird die Wirkung der neuen Frequenzbereiche weiter erforschen.

Zwei Abgeordnete aus unserer Sozialdemokratischen Fraktion (S&D), Nicola Caputo und Biljana Borzan, haben die Europäische Kommission im Juli 2018 ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme bezüglich möglicher Risiken der 5G-Technologie gebeten. Die Antworten der Kommission können Sie online nachlesen unter: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-003975-ASW_EN.html

Ergänzend zur Forschung auf nationaler Ebene müssen mögliche Gesundheitsrisiken von 5G unter Federführung von EU-Institutionen unabhängig und unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards untersucht werden. Sollten die Ergebnisse auf gesundheitliche Gefahren hindeuten, werden wir uns im Parlament für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Köster