Frage an Dietmar Köster von Michael J. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Im Vorschlag zu Artikel 13 sieht der Kommissionstext vor, dass Plattformbetreiber wie Youtube und co. Maßnahmen zu ergreifen haben, die sicherstellen, dass Vereinbarungen mit Rechteinhabern eingehalten werden. Als Beispiel werden hierbei Inhaltserkennungstechniken explizit genannt sprich Upload filter.
Und denken sie nicht das sich jeder große Plattformbetreiber vor Kagen schützen will, und die Upload filter so streng sind das viel mehr Zensiert wird als nötig, und wie ist es mit dem missbrauch ? wer kontrolliert was gefiltert wird.
Wie kann eine Maschine entscheiden ob es Satire ist? oder ein Urlaubsfoto wo der beleuchtete Eiffelturm nur schwach und nicht als Hauptprodukt zu erkennen ist.
Wenn die Plattformbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden können werde sie alles unternehmen um das zu verhindern und wenn es heist eben mal 10 Uploads zu blocken auch wenn ein Mensch nur einen davon geblockt hätte.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihr Interesse an dieser wichtigen Frage des Urheberrechts.
Ich teile Ihre Sorgen über den Upload-Filter. Private Anbieter und ihre Algorithmen würden vorab filtern, welche Inhalte hochgeladen werden dürfen; die Gefahr von Zensur wäre sehr groß. Urheberrechtsverletzungen können nur festgestellt werden, wenn Inhalte bereits hochgeladen sind. Dafür reichen bestehende Gesetze aus.
Daher habe ich gegen das entsprechende Gesetz gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Köster