Ist bei Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses ö.D. eine der Coronazulage entsprechende Regelung Ihrer Meinung nach für die Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebenen nicht angebracht?
Sehr geehrter Herr Brockes,
die Komponente "Coronazulage" soll wahrscheinlich nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen werden, da dies nicht möglich ist. Doch scheint dies insbesondere für die Kolleg:innen des mittleren und die unteren Gehaltsgruppen des gehobeben Dienstes nicht wertschätzend. Z.B. der kommunale Dienst: Gerade diese Mitarbeiter waren vor der Gebietsreform 1970 die tragenden Säulen in ihren Städten, Gemeinden und Ämtern und haben anschließend maßgeblich bei Neubildung der größeren Kommunen einen Großteil der Arbeit geleistet: es galt am 1. Januar 1970 eine funktionierende Verwaltung zu improvisieren und anschließend die Strukturen neu zu gestalten, auf denen die Kommunalverwaltungen bis heute aufbauen.
Die Vorenthaltung eines finanziellen Ausgleichs bis zur linearen Erhöhung erscheint vor diesem Hintergrund ungerecht. Wie stehen Sie dazu? Auch wird dieser Personenkreis durch die Energieverteuerungen besonders betroffen, da viele auf Hilfsgeräte angewiesen sind.