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Dietmar Bartsch
DIE LINKE
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Frage von David S. •

Warum zieht die Linke nicht vor das Bundesverfassungsgericht um für eine vernünftige Erhöhung der Regelsätze zu sorgen?

Lieber Herrn Bartsch, denken Sie das im Gesetzgebungsprozess des Bürgergeldes der Regelsatz noch deutlich steigt?

Ich jedenfalls denke das nicht und stelle ihnen daher die Frage, warum ziehen sie nicht mit ihrer Partei und den Sozialverbänden vors Bundesverfassungsgericht?

Ich bin unfassbar wütend auf diese Regierung, die Ampel feiert sich für dieses Gesetz auch noch, sie (die Ampel Regierung) stellen zwar richtig fest das viele Menschen in diesem System krank sind aber das Gesundheit Geld kostet, das haben sie anscheinend vergessen oder es ist dieser tegi) Regierung einfach egal.

Ich hab z. B. Das Problem das ich etliche Raten zahlen muss weil der Regelsatz nicht mal für das nötigste reicht, ich bräuchte Psychotherapie da ich aber mindestens 55 Euro Fahrtkosten im Monat zahlen müsste, kann ich mir das nicht leisten.

Und da Therapie auch Vertrauen bedeutet bin ich auch nicht in der Lage mir irgendwas anderes zu suchen, zumal ja nichts frei ist.. Wurde ja alles kaputt gespart.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich teile Ihre Annahme, dass der Regelsatz beim Bürgergeld im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht weiter angehoben wird.

Die geplante Steigerung um rund 50 Euro gleicht die Inflation aus, aber dabei bleibt es auch. Das ist beschämend! Die Beträge basieren immer noch auf einem kleingerechneten Ausgangswert. Ohne deutlich erhöhte Regelsätze wird ein „Bürgergeld“ seinem Namen nicht gerecht, sondern ist buchstäblich ein Armutszeugnis.

Fachleute aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft sind sich einig, dass die Beträge methodisch unsauber berechnet wurden und deshalb zu niedrig sind. Dies wird über die Zeit schlimmer: Die Lücke zwischen den Leistungen und der statistischen Armutsgrenze ist von 2010 bis 2018 erheblich größer geworden – bei Alleinlebenden von knapp 200 auf knapp 300 Euro, bei Paaren ohne Kinder von 245 auf 380 Euro.

Diese Argumente werden die Ampel aber vermutlich nicht zu Verbesserungen bewegen. Gerichtlich können wir als Fraktion und auch DIE LINKE als Partei oder einzelne Abgeordnete nicht dagegen vorgehen. Wer in welchen Fällen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann, ist gesetzlich sehr eng begrenzt:

Eine Verfassungsbeschwerde kann man nur einlegen, wenn man selbst unmittelbar in einem Grundrecht verletzt wurde. Dies ist für DIE LINKE als Fraktion im Hinblick auf Hartz IV nicht denkbar.

Außerdem gibt es das sogenannte "Organstreitverfahren". Diese Klageart kommt für eine Bundestagsfraktion oder auch für einzelne Abgeordnete in Frage, wenn es unmittelbar um die Rechte einer Fraktion oder eines Abgeordneten geht, z.B. um die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Hartz IV betrifft aber nicht unmittelbar die Rechte einer Fraktion oder eines Abgeordneten.

Letztlich gibt es auch noch die "abstrakte Normenkontrolle". In diesem Verfahren wird ohne eigene Betroffenheit geprüft, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist. Einen Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle kann aber nicht jeder stellen. Bundestagsmitglieder können das nur, wenn sie mehrere sind und zusammen mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages ausmachen. Das ist bei der Fraktion DIE LINKE nicht der Fall.

Das bedeutet, dass eine Klage der Fraktion oder der Partei DIE LINKE gegen die Regelsätze vorm Bundesverfassungsgericht gar nicht inhaltlich geprüft werden würde. Stattdessen würde das Gericht sie als „unzulässig“ abweisen.

Wir sind allerdings im engen Austausch mit Gewerkschaften und Sozialverbänden, ob und wie wir Klagen begleiten und unterstützen können. Gewerkschaften und Sozialverbände sind hier in einer anderen Position, weil sie ihre Mitglieder rechtlich vertreten dürfen, auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Freundliche Grüße,
Dr. Dietmar Bartsch

 

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