Autonome Automobile, warum keine Selbstüberwachung?
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
perspektivisch soll die Technik in "Autonomen Fahrzeugen" über Leben und Tod entscheiden dürfen. Diese Technologie wird u/a mit erhöhter Sicherheit begründet. Warum soll die notwendige, fortlaufende Wahrnehmung von Umgebung und des Fahrzustandes nicht genutzt werden, um autonom automatisch Verkehrsverstöße zu ahnden? Etwa überhöhte Geschwindigkeit, Abstandsverstöße. Auch wenn die Fahrzeuge noch nicht voll-autonom unterwegs sind, für eine sinnreiche Verkehrsüberwachung sollte die Technik allemal gut sein. Die Gerichte würden dann entscheiden, ob sie der "Aussage" der Algorithmen als "Zeuge" glauben. Vielleicht relativert sich dann die "Moralische Frage"; ob solche Fahrzeuge dann später autonom entscheiden, ob der Rentner, oder der Kinderwagen zu töten ist.
Danke
Sehr geehrter Herr T.,
Ihre Frage berührt technische Möglichkeiten und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Nicht alles, was technisch möglich ist bzw. absehbar werden wird, ist in den Folgen, die daraus entstehen, auch erfreulich.
Ich jedenfalls wäre sehr zurückhaltend zu fordern, dass das Auto quasi zum mobilen Überwachungsgegenstand wird, auf dessen Bewegungsdaten Behörden ohne rechtsstaatliche Schutzmechanismen Zugriff haben. Das ist aus meiner Sicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Freundliche Grüße,
Dr. Dietmar Bartsch