Frage an Diether Dehm von Stephan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Dehm,
aus gegebenem Anlass erlaube ich mir Ihnen 3 Fragen zu stellen.
Der Tagespresse habe ich entnehmen können, dass Sie erfolgreich als so genannter Schleuser agiert haben und einen Afrikaner, der sich bereits illegal in Italien aufhielt, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland "begleitet" haben.
Sie nennen dies „zivilen Ungehorsam“ und ließen verlauten, mit sich „im Reinen“ zu sein. Ich begrüsste es jedoch, wenn Sie zu Zwecken der rechtlichen Würdigung Ihres Handelns in diesem Punkt auf Ihre diplomatische Immunität verzichteten.
Sollte ich den Sachverhalt verkürzt oder falsch wiedergegeben haben, bäte ich um Korrektur.
Meine erste Frage zielt auf die weitere Verwendung Ihres Hauses am Lago Maggiore. Ist es richtig, dass Sie dies der italienischen Flüchtlingsorganisation auch für die Zeiten Ihrer Abwesenheit zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt haben?
(Anmerkung für Moderatoren: Die Frage zielt nicht auf die Privatsphäre, da der Abgeordnete selbst das Haus im Rahmen der Berichterstattung über seine "Schleppertätigkeit" publik gemacht hat und dadurch versucht, sein "politisches" Profil zu beeinflussen.).
Meine zweite Frage zielt auf die Übernahme der Kosten für Unterbringung, „präintegrativer“ Ausbildung und späterer Eingliederung in den Arbeitsmarkt „Ihres“ halbwaisen Flüchtlings. In welcher Höhe werden Sie sich daran beteiligen?
Meine dritte Frage ist genereller Natur: wie stehen Sie dazu, dass z.B. zur Krankenversicherung und Sprachausbildung von „Flüchtlingen“ Mittel der Sozialversicherung verwendet werden? Anzumerken ist hier, dass die Mittelverwendung sowohl zweckfremd (im Sinne der Sozialversicherung) als auch nicht durch (Bundes-) Zuschüsse gedeckt ist. Professoren, selbständige Musikproduzenten und Abgeordnete z.B. beteiligen sich also nicht an der Finanzierung dieser Integrationsleistungen.
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kettmus
Sehr geehrter Herr Kettmus,
mit Rücksicht auf und nach Rücksprache mit dem jungen Mann, als auch den Helfern der Flüchtlingsorganisation, werde ich Ihre ersten beiden Fragen nicht beantworten.
Die Information, dass meine Fraktion gegen das Gesetz gestimmt hat, welches für Integrationskurse Mittel aus der Arbeitslosenversicherung bereitstellte, dürfte Ihre dritte Frage beantworten. Allerdings hat besagtes Gesetz für das Vorgehen der BA erst die Rechtsgrundlage geschaffen. Insofern wurden die Mittel de jure nicht zweckfremd verwandt, eine Sauerei ist es dennoch, da es sich bei der Integration von Flüchtlingen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die nicht nur den Beitragszahlern auferlegt werden kann. Das ist tatsächlich asozial. Dass bei Abfassung des Gesetzes auch noch handwerklich geschlampt wurde, was Betrug Tür und Tor öffnete, bedarf keiner weiteren Kommentierung. Auch die Sendung FAKT berichtete darüber, meine Fraktionskollegin Sevim Dagdelen stand dem Magazin Rede und Antwort: http://www.sevimdagdelen.de/mdb-sevim-dagdelen-beim-ard-magazin-fakt/
PS: Es ist Position meiner Fraktion, dass Alle (also auch Abgeordnete) in die Sozialversicherung einzahlen sollen.
https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/eine-rente-zum-leben/
https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/gesundheitspolitik/
Mit freundlichen Grüßen
Diether Dehm