Frage an Diether Dehm von Julien B. bezüglich Jugend
finden sie, dass die minderjährigen in der bundesrepublik deutschland zu wenig einfluss haben in der politik?
Sehr geehrter Herr Bußkamp,
Ihnen wird bekannt sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland Bürgerinnen und Bürger die politische Willensbildung maßgeblich durch Wahlen beeinflussen. Man unterscheidet zwischen dem passiven Wahlrecht (Aufstellung zur Wahl)und dem aktiven Wahlrecht (Stimmabgabe). Die Ausübung eines politischen Amtes und die Stimmabgabe setzt verständlicherweise eine hinreichende Einsichtsfähigkeit des Wählers voraus. Deshalb hat der Verfassungsgeber in Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes das Wahlrecht an die Bedingung der Volljährigkeit, bzw. der Vollendung des 18. Lebensjahrs gebunden.
In einigen Bundesländern - wie Niedersachsen, Bremen oder Schleswig-Holstein - gibt es das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene bereits ab dem 16. Lebensjahr. In Bremen konnten 2011 erstmals 16- und 17-Jährige ihre Stimme bei Landtagswahlen abgeben. 2014 soll diese Änderung auch in Brandenburg eingeführt werden.
Die LINKE begrüßt diese Schritte und setzt sich dafür ein, das Wahlrecht sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene entsprechend zu reformieren. Ich bin überzeugt, dass Jugendliche fähig sind, Entscheidungen, die ihr eigenes Leben betreffen, angemessen zu beurteilen und dass der Politikverdrossenheit effektiv entgegengewirkt werden kann, indem junge Menschen in Wahlen einbezogen und angeregt werden, früh ein politisches Bewusstsein zu entwickeln. Außerdem zwingt die Öffnung des Wahlrechts für Jugendliche die Parteien, sich stärker mit deren Anliegen und Interessen auseinanderzusetzen.
Am 26. Januar 2012 hat die LINKE gemeinsam mit den Grünen einen Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht, die Landesverfassung dahingehend zu ändern, dass künftig auch Jugendliche ab 16 an Wahlen und Volksabstimmungen auf Landesebene teilnehmen können. Auf Bundesebene hat meine Fraktion im vergangenen Jahr ebenso einen Antrag auf Änderung des Wahlrechts eingebracht, den sie unter folgendem Link einsehen können: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/058/1705896.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Diether Dehm