Frage an Dieter Steinecke von Gerhard Bernhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Dieter Steinecke.
Du hast ja im Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt.
Kannst Du mir bitte schlüssig erklären, wozu das Ganze notwendig ist?
Meiner Meinung ist Freiheit umgekehrt proportional zu Sicherheit. Wieso wird dann hier durch Dich Freiheit beschnitten?
Gerhard Kastein
Sehr geehrter Herr Kastein,
Sie haben sich über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ an mich gewandt. Ich habe dem entsprechenden Gesetz in der Tat zugestimmt und will Ihnen gerne erläutern, warum:
Mit dem Gesetz hat der Bundestag die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umgesetzt. Wir haben im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.
Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.
Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.
Die Daten werden – wie bisher – nur bei den TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt überzeugend darlegen konnte. Für heute verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Dieter Steinecke
Mitglied des Deutschen Bundestages