Frage an Dieter Dreyer von Klaus E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dreyer,
einer Pressemeldung vom 27. 5. 2003 ist zu entnehmen, dass der Senat beschlossen hat, bei Bauleitplanungen schneller zu entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht. Es heißt dort: Ab sofort hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen einen Vorschlag über die Ausübung des Evokationsrechtes vorzulegen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald das zuständige Bezirksamt festgestellt hat, dass ein Drittel der für ein Bürgerbegehren notwendigen Stimmen eingegangen ist. Durch diese Selbstverpflichtung sollen die Beteiligungsmög- lichkeiten der betroffenen Bürger verbessert werden.
Bezirkssenator Dr. Roger Kusch:
„Wir wollen Initiatoren eines Bürgerbegehrens frühzeitig signalisieren, ob der Senat das Verfahren an sich zieht oder nicht.“
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Marmstorf 29“ hat es – wie Sie sicherlich wissen – ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegeben. In mehreren Presseartikeln wird die Möglichkeit einer Evokation erwähnt (u. a. vom stellvertretenden Bezirksamtsleiter und vom Fraktionsvorsitzenden der GAL/ Harburg). Ich meine, dass die oben erwähnte Selbstverpflichtung eine eventuelle Evokation ausschließt. Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ellerbrock
Sehr geehrter Herr Ellerbrock,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bezirksversammlung hat sich einstimmig für die Bebauung des Geländes an der Elfenwiese entschieden. Diese Bebauung steht seit ca. 20 Jahren im Raum und ist m.E. notwendig, um gerade junge Familien (u.a. Schwerstbehinderte mit ihren Eltern direkt neben den Betreuungseinrichtungen !) in Hamburg zu halten, die sonst auf "billige" Baugründe in das Umland abwandern. Es wurde schon lange in Marmstorf gewünscht, dass hochwertiger Baugrund zur Verfügung gestellt wird.
Doch nun zum Kern Ihrer Frage, wenn ein stellvertretenden Bezirksamtsleiter und / oder ein Fraktionsvorsitzender öffentlich äußert, es sei möglich dass der Senat das Verfahren an sich zieht, wird der von Ihnen zitierten Pressemitteilung genüge getan : Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wissen, dass eine Evokation möglich ist und werden von einer evtl. folgenden Evokation nicht "überrascht". Allerdings handelt es sich hier um ein laufendes (Gerichts-) Verfahren, das nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, deshalb kann Ihre Frage auch nicht abschließend beantwortet werden.
Die Evokation ist natürlich nicht die Regel, sondern eine Ausnahme; grundsätzlich sollten die Rechte der Bezirkversammlung (die die Anzahl der Wohneinheiten gegenüber dem Senat deutlich verringert hat) und der Bezirksverwaltung gewahrt und geschützt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Dreyer