Frage an Dieter Althaus von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr MP,
halten Sie es für angebracht, dass ehemalige inoffizielle Mitarbeiter des MfS heute in leitenden Positionen in kommunalen Eigenbetrieben oder GmbHs arbieten dürfen?
MFG
Sehr geehrter Herr Henning,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. August.
Über die Einstellung der Mitarbeiter der Kommunalen Einrichtungen und Unternehmen entscheiden die Kommunen selbst. Das Land hat hier kein Mitspracherecht. Wir haben uns aber bereits im Jahr 2006 auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Stasi-Unterlagengesetz verlängert werden konnte. Damit können zumindest Mitarbeiter, die wichtige und herausgehobene Positionen bekleiden, weiterhin auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft werden.
Außerdem haben wir gerade in der letzten Woche im Thüringer Landtag beschlossen, dass auch die Abgeordneten des künftigen Landtags auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus