Frage an Dieter Althaus von Christiane S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Althaus,
seit langem verfolge ich die "Staasi-Debatten" im Landtag.In meinem Heimatort Geraberg ist ein stassibelasteter Bürgermeister im Amt, der in zwei Wahlperioden seine Staasi-Zugehörigkeit verleugnet hatte und erst während seiner dritten Wahl im Jahr 2007 auf öffentlchen Druck die Zusammenarbeit mit dem MfS einräumte.
Weshalb werden Abgeordnete der Linken als parlamentsunwürdig durch die CDU eingestuft, während in Geraberg ein Bürgermeister mit vergleichbarer Vergangenheit unbehelligt und mit Duldung eines CDU-Landrates sein Amt ausüben darf ?
Wie begründen Sie diese unterschiedliche Handhabung?
Sehr geehrter Frau Schön,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. August.
Für Landtagsabgeordnete sowie für Bürgermeister gibt es gesetzliche Regelungen. Es wurden Abgeordnete aus der Links-Fraktion im Übrigen nicht durch die CDU, wie es in Ihrer Frage heißt, sondern durch das Parlament als parlamentsunwürdig eingestuft; dieses Gesetz und dieses Verfahren hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof erst kürzlich, nämlich mit Urteil vom 1. Juli 2009, ausdrücklich und grundsätzlich gebilligt. Ausüben dürfen übrigens beide - Bürgermeister und Landtagsabgeordnete - ihre Ämter; die Einstufung als parlamentsunwürdig hindert rechtlich weder Wahl noch Amtsausübung von Abgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus