Frage an Dieter Althaus von Wolfgang P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Althaus,
im März diesen Jahres wurde die Novelle des Wassergesetzes verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde eine Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen angekündigt. Bisher wurde dazu aber nichts veröffentlicht. War das alles nur heiße Luft? Oder wird die Richtlinie erst kurz vor der Wahl als "Wahlhilfe" veröffentlicht?
Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.
Mit (noch) freundlichen Grüßen
Wolfgang Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. August.
Über diese Richtlinie haben wir am 18. August (also gestern) in der Landesregierung gesprochen. Sie wird in Kürze veröffentlicht. Mit "Wahlhilfe" hat das aber nichts zu tun; die Dinge müssen schließlich fachlich sauber ausformuliert sein. Im Übrigen wird die Richtlinie auch eine rückwirkende Förderung vorsehen, so dass der Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie gar nicht entscheidend ist. Es bleibt dabei: In Thüringen haben wir aufgrund unserer ländlichen Struktur und zum Teil auch aufgrund unserer Topographie häufiger als anderswo die Situation, dass ein leitungsgebundener Anschluss an zentrale Kläranlagen nicht machbar oder nicht finanzierbar ist. Deshalb werden Kleinkläranlagen weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Allerdings müssen wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Gewässer- und zum Umweltschutz - insbesondere solche der EU und des Bundes - beachten. Das geht nur, wenn wir den Betrieb von Kleinkläranlagen weiter zulassen, aber den Bürgern auch helfen, diese Anlagen in einem vernünftigen Zustand zu halten bzw. sie in einen vernünftigen Zustand zu versetzen. Genau das tun wir mit unserer Kleinkläranlagen-Förderrichtlinie.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus