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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Dieter Althaus von Wolfgang W. bezüglich Familie

Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz – Stichtagsregelung

Sehr geehrter Herr Althaus,

vor elf Jahren ermöglichte ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az. B 4 RA 27/97 R) Ingenieuren in der ehemaligen DDR, die nicht über eine „Versicherungsurkunde“ (Einzelvertrag) verfügten, dennoch einen Antrag auf eine „fiktive Anerkennung von Zusatzversorgungszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)“ zu stellen.

Das Bundessozialgericht definierte später drei Bedingungen (eine persönliche, sachliche und betriebliche Bedingung). Problematisch seitdem ist die Auslegung der betrieblichen Bedingung. Im Kern geht es heute um eine „Kehrtwende bei der Rechtsprechung zu Zusatzrenten“, wie es das MDR-Fernsehen in seiner Sendung UMSCHAU vom 29. Mai 2009 titelte.

Das Problem kann nur durch die Politik entschieden werden – möglicherweise auch durch Sie. Deshalb möchte ich Sie um Beantwortung folgender Frage bitten:

Welche inhaltliche Position werden Sie im Falle Ihrer Wahl als Abgeordnete(r) zum Problem „Stichtagsregelung“ vertreten?

Danke. Das Problem betrifft Tausende, meist ältere Ingenieure und Ingenieurinnen in Ostdeutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wondrejz
Gera, 31.07.2009

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wondrejz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Juli.

Es handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine schwierige Materie, die Bundesrecht betrifft. Demnach wäre der direkte Ansprechpartner für sie Ihr Bundestagsabgeordneter. Die Länder wirken aber über die Landesregierungen an der Bundesgesetzgebung mit (Bundesrat). Ich kann deshalb zurzeit nur soviel dazu sagen: Die Rechtsprechung zu den hier einschlägigen Rechtsfragen ist wohl im Fluss; man wird sehen müssen, wie sich die Dinge entwickeln. Ein Einleiten oder Unterstützen bundesgesetzlicher Initiativen macht – unabhängig von der Beurteilung der Sache selbst – nur dann Sinn, wenn es jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen erscheint, die erforderlichen Mehrheiten für eine Gesetzesänderung zu bekommen. Das ist gegenwärtig nicht der Fall, so dass gegenwärtig etwa eine Bundesratsinitiative nicht in Betracht kommt.

Ich werde Ihrem Anliegen aber noch einmal nachgehen. Dazu bietet aber dieses Forum nicht den geeigneten Rahmen, so dass ich mich über eine Nachricht von Ihnen an meine Adresse info@d-althaus.de freue.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Althaus