Frage an Dieter Althaus von Dirk F. bezüglich Familie
Sehr geehrter herr Althaus,
im Jahr 2006 wurde das Blindengeld in Thüringen gestrichen und nach Protesten 2008 in stark reduzierter Form wieder eingeführt. Nun wurde durch den Landesbeauftragten für die Behinderten angekündigt, dass es gute Chancen gebe, dass diese Leistung noch in 2009 um 50 Euro angehoben wird und damit das Niveau von Niedersachsen erreichen würde, dem nächstniedrigsten Zahlbetrag in Deutschland.
Hat ihre Regierung tatsächlich so etwas vor.
Danke für ihre Zeit
Dirk Fröb
Sehr geehrter Herr Fröb,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Juli.
Ich habe Verständnis dafür, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen aus seiner Sicht für eine Erhöhung des Blindengeldes eintritt. Ich möchte dies für die Zukunft auch nicht ausschließen. Ob eine Erhöhung möglich sein wird, wird im Rahmen der Aufstellung des nächsten Haushalts zu prüfen sein.
Ich möchte aber deutlich machen, dass Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen nicht nur über das Blindengeld erbracht werden. Die Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen im Freistaat besteht aus drei Elementen, die ein sich gegenseitig ergänzendes umfangreiches Hilfsangebot bilden.
Seit 1. Januar 2008 steht allen blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen auf Antrag Blindengeld in Höhe von 220 Euro monatlich zu und zwar ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Unter 28jährige blinde Menschen erhalten 300 Euro Blindengeld. Blinde Menschen in einer stationären Einrichtung erhalten Blindengeld in Höhe von monatlich 50 Euro. Bei häuslichen Pflege nach SGB XI, beträgt das Blindengeld bei Pflegestufe I 100 Euro, bei Pflegestufe II und III jeweils 70 Euro monatlich.
Darüber hinaus haben blinde Menschen bei Vorliegen von Bedürftigkeit Anspruch auf einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
Durch die in der endenden Legislaturperiode errichtete "Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen" kann zusätzlich zu Blindengeld und Blindenhilfe bei Bedarf weitere Unterstützung gegeben werden. Die Stiftung soll dem genannten Personenkreis Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit gewähren und besondere soziale Härtesituationen trotz aller vorgesehenen staatlichen Hilfen abfedern. Die Stiftung hat für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 1,5 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt erhalten. Das Land Niedersachsen verfügt über keine Einrichtung ähnlicher Art.
Darüber hinaus möchte ich auf das Landesprogramm zur besonderen Förderung der Eingliederung langzeitarbeitsloser schwerbehinderter Menschen hinweisen, aus dem blinde und sehbehinderte Menschen ebenfalls Hilfen und Unterstützung erfahren.
Anhand meiner kleinen Auflistung können Sie, sehr geehrter Herr Fröb, die unterschiedlichen Bemühungen meiner Landesregierung um die Integration von Menschen mit Behinderungen erkennen. Die Maxime meiner politischen Arbeit lautet: Kein Mensch darf an den gesellschaftlichen Rand gedrängt werden. Seien Sie versichert, dass ich mich auch künftig für die Belange von Menschen mit Behinderungen um Gleichstellung und gesellschaftliche Anerkennung einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus