Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung?
Sehr geehrter Herr Mayer,
grundsäzlich finde ich es sinnvoll, wenn sich jemand die deutsche Sprache aneignet, bevor er sich dazu entschließt nach Deutschland zu ziehen. Nur mit englisch kommt man bei uns leider noch nicht überall weiter, vor allem nicht bei Behörden. Jemand, der kein Wort deutsch kann, hat es schwer in unserer Gesellschaft.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt hierzu etwas expliziter: "Diese Regelung soll zugleich Zwangsheiraten verhindern und die Integration in die Gesellschaft in Deutschland nach der Ankunft erleichtern." [https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp73-emn-familiennachzug-drittstaatsangehoerige-deutschland.pdf] Das es solche unterschiede gibt, legt [https://www.bmfsfj.de/blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheiratung-in-deutschland-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf] zumindest nahe. Obwohl aus dieser Quelle nicht hervorgeht wie sauber und nach welchen Kriterien das Gesetz unterscheidet, sehe ich darin keine Diskriminierung, sondern eine wohlbegründete Unterscheidung.
Zur Information worum es geht: Für den Ehegattennachzug benötigt man ein A1 Zertifikat. Ein solches Zertifikat lässt sich durch 8 Wochen Abendschule oder 2 Wochen Intensivkurs erwerben und kostet bei einem Göthe-Institut ca. 600 €. Es geht hierbei um Grundkenntnisse der deutschen Sprache, um den Alltag zu bewältigen. Dass ein solches Zertifikat für einige Staaten wie USA und Japan nicht erforderlich ist, heißt auch nicht, dass sich jemand aus diesen Ländern diese Grundkenntnisse nicht aneignen muss. Es heißt nur, dass es keine Formale Überprüfung gibt.
Sehr geehrter Herr Mayer,
Generell bin ich der Meinung, dass jeder der in Deutschland leben möchte zumindest Grundkenntisse der deutschen Sprache besitzen sollte. Nur mit englisch zurecht zu kommen ist, das weiß ich aus Erfahrung von Kollegen, sehr schwer. Insbesondere auch bei Behördengängen.
Mir persönlich widerstrebt die Vorstellung deutsche Ehepartner unter Generalverdacht zu stellen, aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagt dazu explizit: "Diese Regelung soll zugleich Zwangsheiraten verhindern und die Integration in die Gesellschaft in Deutschland nach der Ankunft erleichtern." [https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp73-emn-familiennachzug-drittstaatsangehoerige-deutschland.pdf]
[https://www.bmfsfj.de/blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheiratung-in-deutschland-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf] legt nahe, dass es große Unterschiede nach Herkunftsland gibt. Obwohl aus dieser Quelle nicht hervorgeht wie sauber und nach welchen Kriterien das Gesetz unterscheidet, sehe ich darin keine Diskriminierung, sondern eine wohlbegründete Unterscheidung.
Um nochmal darzustellen, worum es bei den Grundkenntnissen geht: Verlangt wird ein A1 Zertifikat. Ein solches Zertifikat lässt sich durch 8 Wochen Abendschule oder 2 Wochen Intensivkurs erwerben und kostet bei einem Göthe-Institut ca. 600 €. Dass ein solches Zertifikat für einige Staaten wie USA und Japan nicht erforderlich ist, heißt auch nicht, dass sich jemand aus diesen Ländern diese Grundkenntnisse nicht aneignen muss. Es heißt nur, dass es keine Formale Überprüfung gibt, sondern sich jeder nach eigenem Ermessen um den Erwerb der Sprache kümmern muss.