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Diana Stöcker
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Frage von Edgar F. •

Steht Ihrer Meinung nach FFF noch auf der FDGO (Freiheitlich Demokratischen Grundordnung) oder ist die Vereinigung schon ein Fall für die Überwachung durch den Verfassungsschutz?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr. F.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Oktober 2021 und das damit verbundene Vertrauen.

Grundsätzlich sind Protestbewegungen „geeignet“, zum Ziel extremistischer Agitation zu werden, da Extremisten regelmäßig gesellschaftliche Debatten aufgreifen und versuchen, diese im Rahmen ihrer Ideologie zu beeinflussen oder zu instrumentalisieren. Aber auch ohne Beeinflussung von außen kann es innerhalb einer Protestbewegung zu Richtungsauseinandersetzungen kommen.

„Fridays for Future“ ist eine noch relativ junge Protestbewegung. Ursprünglich als Bewegung von Schülern und Studenten entstanden, hat sie in den letzten Jahren an Unterstützung in verschiedenen Teilen der Gesellschaft gewonnen und viele Impulse insbesondere in die Überlegungen zum Klimawandel eingebracht.

Ich nehme die Debatte um die Entwicklung bzw. eine mögliche „Unterwanderung“ von „Fridays for Future“ in den Medien wahr und verfolge diese. Ob hier tatsächlich Tatbestände vorliegen, die eine Überwachung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bin mir jedoch sicher, dass eine mögliche Radikalisierung der Klimabewegung aufmerksam betrachtet wird.

„Fridays for Future“ selbst definiert sich als überparteiliche Bewegung gleichgesinnter Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die sich mit allen solidarisiert, die sich friedlich für die klimapolitischen Forderungen von „Fridays for Future“ einsetzen (vgl. www.fridaysforfuture.de/forderungen).

 

Mit freundlichen Grüßen

Diana Stöcker