Frage an Diana Stachowitz von Franz T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Stachowitz,
wie stehen Sie, bzw. die SPD zur Forderung der EU, das Waffenrecht nach den Terrorangriffen von Paris weiter zu verschärfen und somit die am schärfsten überprüften Legalwaffenbesitzer, wie Jäger und Sportschützen, noch intensiver staatlichen Regularien auszusetzen ?
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Trost
Sehr geehrter Herr Trost,
vielen Dank für ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de.
Die Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission für die Feuerwaffenrichtlinie liegen bereits seit April 2015 vor und sollten im Januar 2016 behandelt werden. Aufgrund der Terroranschläge ist also nur die Behandlung vorgezogen worden. (siehe auch Pressemitteilung der EU-Kommission http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm ).
Bezüglich der von Ihnen angesprochen staatlichen Regularien: Nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) sollen aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden. Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder für das Sportschießen verwendet werden, können weiter von Privatpersonen erworben werden, wenn sie die entsprechende Genehmigung haben. Das gilt insbesondere für halbautomatische oder kurze Repetierfeuerwaffen, halbautomatische Langfeuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen, Repetierfeuerwaffen und halbautomatische Langfeuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge – um nur einige zu nennen.
Soweit der Onlinehandel mit Waffen eingeschränkt werden soll, haben die Evaluierung der Feuerwaffenrichtlinie und andere vorbereitende Studien gezeigt, dass Waffen immer häufiger im Internet gehandelt werden. Dieses ist schwer zu kontrollieren und bietet die Plattform für den illegalen Handel, was die Ihnen bekannten Sicherheitsprobleme nach sich zieht. Im Übrigen benutzen auch die gewerblichen Waffenhändler die Onlineplattform „eGun“ und können dort Waffen in Kommission anbieten.
Soweit zeitliche Beschränkungen der waffenrechtlichen Erlaubnis und regelmäßige medizinische Untersuchungen gefordert werden, lehnt die SPD dieses ab, da das Fortbestehen des Bedürfnisses und der Zuverlässigkeit sowieso von den Behörden regelmäßig überprüft wird und sonst ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen würde.
Seien Sie versichert, dass der SPD die Sorgen der Jäger und Sportschützen bekannt sind und wir daher jeden einzelnen Vorschlag sorgfältig überprüfen werden. Hierbei werden die von Ihnen geäußerten Bedenken ihren Einfluss haben.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Stachowitz, MdL