Frage an Diana Golze von Lothar A. bezüglich Gesundheit
Das Rauchverbot schleppt sich mühevoll durch die politischen Instanzen. Hier zu Lande müssen Kindergartenkinder den Qualm ihrer Erzieherinnen im Aufenthaltsraum ertragen Dabei hat der Staat eine besondere Schutzfunktion gegenüber Kindern, die im Sozialgesetzbuch IIX geregelt ist.
Der Vorsitzende eines Landesverbandes für Kinder- und Jugendärzte hat festgestellt, dass in seine Praxis Säuglinge mit starken Husten gebracht wurden und bei Hausbesuchen erlebt, dass die Großfamilie stark rauchte in Räumen, in denen sich auch die Säuglinge befanden. Uns allen sind die Bilder der getöteten und mißhandelten Kinder gegenwärtig, die in den letzten Wochen und Monaten durch das Fernsehen gingen.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass das Leid der Kinder vor Qualm in der privaten Umgebung abgestellt wird? Müssen sich nicht die Jugendämter um diese Mißstände kümmern, notfalls durch Entzug der Erziehungsberechtigung? Haben Sie andere Lösungsvorschläge?
Sehr geehrter Herr Abrakat!
Sie sprechen wirklich ein sehr schwerwiegendes Thema an. Die Belastung durch Tabakrauch ist schon für Erwachsene oft unerträglich. Aber die können selbst entscheiden, ob sie sich dem widersetzen oder den Raum verlassen. Für Kinder und gerade im familiären Umfeld besteht diese Möglichkeit nicht. Sie haben zwei verschiedene Problemfelder beschrieben, auf die man differenziert
reagieren muss:
1. Rauchen in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Kindergärten Ich gehöre zu den Bundestagsabgeordneten, die den Gruppenantrag mit der Forderung nach einem Nichtraucherschutzgesetz unterzeichnet haben. Damit wäre es möglich gewesen, in sämtlichen öffentlichen Gebäuden, also auch in Kindertageseinrichtungen wie Kitas und Schulen, das Rauchen gänzlich zu verbieten. Die Große Koalition hat sich diesem Antrag verweigert und die Verantwortung den Bundesländern zugeschoben. Eine bundesweit einheitliche Regelung wird es somit nur geben, wenn Menschen wie Sie und ich weiter dieses Thema benennen und öffentlich anprangern. Auch die Möglichkeit einer Online-Petition steht Ihnen offen. In jedem Fall braucht die regierende Politik hier massiven Druck der gesundheits- und verantwortungsbewussten (Nicht-)Raucher.
2. Rauchen im privaten Bereich
Hier sind die Möglichkeiten des Gesetzgebers stark eingeschränkt, denn die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Aber eben dieses Grundgesetz enthält auch diese Sätze: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen." Die Hürde, Kinder von ihren Eltern zu trennen, wurde damit zu Recht sehr hoch gelegt. Das Jugendamt kann wie auch in anderen Fällen von Kindesvernachlässigung erst bei Vorliegen von begründeten Verdachtsmomenten reagieren, die Familie vorladen, einen Familienpfleger bestellen oder gegebenenfalls das Kind aus der Familie herausnehmen. Ich sehe zwei Möglichkeiten, die Situation für die betroffenen Kinder zu verbessern:
1. Der rechtliche Status der Kinder muss gestärkt werden. So könnte z.B. einem Vorschlag des Kinderschutzbundes gefolgt und das Recht auf bestmögliche Gesundheit und körperliche Entwicklung für Kinder im BGB festgeschrieben werden. Dies würde die Möglichkeiten von Jugend- und Gesundheitsämtern erweitern.
2. Die Einrichtungen und Anlaufstellen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nicht weiter geschwächt werden, sondern müssen erhalten und ausgebaut werden. Allen Kindern ab der Geburt muss ein Platz in einer Ganztags-Kindertagesstätte zustehen - elternbeitragsfrei. Alle Orte, an denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten, wie Kita, Schule, Jugendclub und Freizeitverein, müssen dabei unterstützt werden, sich stärker zu verknüpfen und ihre Arbeit zu koordinieren. Prävention statt Reaktion sollte das Motto sein.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze