Frage an Diana Golze von Stephan N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr verehrte Frau Golze,
im Jahr 2015 soll das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz turnusmäßig überprüft und ggf. nachgebessert werden.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind bis heute die Nerven- und Gefäßschäden der Conterganbetroffenen durch die "Conterganstiftung für behinderte Menschen" noch nicht anerkannt. Dementsprechend werden diese bis heute auch nicht in die Berechnung der monatlichen Renten einbezogen.
Bei der Vergabe der Mittel des sogenannten "Gesundheitsfonds" der C-Stiftung kommt es immer wieder zu Antragsablehnungen, die sicherlich nicht in der Intention des Gesetzgebers liegen.
Meine Fragen:
- Welche Informationen liegen Ihnen, Ihrer Fraktion und dem Familienausschuss des Dt. Bundestages zu diesen Problematiken vor?
- Beabsichtigt der Familienausschuss und / oder Ihre Fraktion diesbzgl. Änderungen und / oder Verbesserungen an zu regen / in die Wege zu leiten?
- Beabsichtigt der Familienausschuss des Dt. Bundestages und / oder Ihre Fraktion zu prüfen, welche weiteren/ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Contergangeschädigten notwendig sind. Wenn ja, welche?
Ihrer geschätzten Antwort mit Interesse entgegen sehend verbleibe ich, mit
freundlichen Grüßen
Stephan Nuding
Sprecher des Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)