Frage an Diana Golze von Winfried S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Golze,
vielen Dank für Ihre engagierte Rede im Bundestag zum Gesetz über die Beschneidung von Jungen. Werden Sie bzw. Ihre Partei gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen? ich persönlich und viele Kinderärzte, Therapeuten und der Kinderschutzbund würden dies sicher sehr begrüßen. Sie haben völlig zu recht gesagt, dass die Rechte der Kinder nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit ausgespielt werden darf. Befürchten Sie nicht, dass nach diesem Gesetz auch die Beschneidung von Mädchen und Frauen legalisiert wird oder von religiösen Gruppen eingeklagt wird?
Mit freundlichem Gruß
Winfried Scheler
Sehr geehrter Herr Scheler,
vielen Dank für Ihre Fragen und das Lob für meine Rede.
Eine Organklage gegen ein Gesetz kann aus dem Bundestag heraus nur erfolgen, wenn sich 25% der Abgeordneten zusammenfinden. Wie Sie verfolgt haben, hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur 100 Gegenstimmen, unser alternativer Gesetzentwurf nur 91 UnterstützerInnen. Mit einer Klage aus dem Bundestag heraus ist also leider nicht zu rechnen.
Eine Verbindung der Debatte über Beschneidung von Jungen mit der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ist in den Diskussionen mehrfach befürchtet worden. Dies wird aber von allen Fraktionen abgelehnt. Ob es hierzu Klagen geben wird, kann ich nicht abschätzen. Eine Zustimmung zum alternativen Gesetzentwurf hätte dies aber unwahrscheinlicher gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze