Frage an Diana Golze von Nadja F. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Golze,
ich wende mich an Sie da Sie Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sind.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Frick
Sehr geehrte Frau Frick,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile voll und ganz Ihre Einschätzung. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE schon seit Jahren: 1. der Unterhaltsvorschuss soll künftig bei Bedarf bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden; 2. die derzeit geltende Höchstgrenze von 72 Monaten soll entfallen; 3. das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Wir sehen dies auch als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut, von der die Kinder alleinerziehender Eltern überdurchschnittlich betroffen sind.
In Kürze wird meine Fraktion dazu einen eigenen Antrag ins Parlament einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze