Frage an Diana Golze von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Golze,
die beratungsintensiven und grenzwertigen Synergien innerhalb der Scheidungsindustrie und Triade Jugendamt-Familiengerichte-Sachverständige sind, zumindest unter Insidern und Betroffenen, hinreichend bekannt. Insbesondere in Bayern herrscht Kungelei und Korruption zwischen Gerichten, Sachverständigen und familienveraasenden semiprofessionellen Jugendämtern. DIE WELT reportet (02.06.2008), die einschlägigen Internetforen schildern ebenso verheerende Zustände und die Spatzen pfeifen es seit Jahren von den Dächern. Zahlreiche Petitionen und Einlassungen liegen dem bayerischen Landtag vor! In meinem / unseren Fall ist nachweisbar und belegbar neben unsagbaren seelischen Leid ein wirtschaftlicher Schaden von ca. hochgerechnet EUR 500.000,00 (in Worten Fünfhunderttausend) entstanden. NETTO!
i. Detail:
Gesteigerte zwangsläufige U-Zahlung
an die Mutter wg „U - Geldgeisel“ 50.000,00
Zwei verlorene Schuljahre 100.000,00
Jobverlust des Vaters 270.000,00
ruinöse Rechtsanwaltskosten 60.000,00
Gutachter- und Gerichtskosten 40.000,00
Bisherige „Regulative Aufwände“ 20.000,00
Zeit- und Wegekosten ?
Kommunikationskosten ?
Nicht prognostizierbare Regulative noch nicht eingerechnet. Die Summe resultiert so aus Verfahrens-Aufwänden wie Sachverständigen-, Gerichts-, Rechtsanwaltskosten, Kosten gesteigerten Unterhaltes, Opportunitätskosten aus Arbeitsplatzverlust, versäumter Schuljahre von Filius etc..
Der Beweis lebt, ist inzwischen vierzehn Jahre alt, entwickelt sich prächtigst da er gerettet werden konnte, und besucht inzwischen anstatt einer Sonderschule / HPT ein bayerisches staatliches Gymnasium..
Wer zahlt und kompensiert im Nachgang? Helfen Sie mir bitte zu verstehen! Wer haftet? Wer steht für das belegbare Versagen von Gericht, Jugendamt und Sachverständige gerade?
Vielen Dank für Ihre Mühewaltung & väterliche Grüße eines aeV
Hochachtungsvoll
Michael Strube
Dipl.-Ökonom (Univ.)
Sehr geehrter Herr Strube,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen da ein hochaktuelles und wichtiges Thema an. Um vorweg gleich Ihre Frage zu beantworten. Leider weiß ich nicht, wer für die von Ihnen genannten Kosten "in Haftung" genommen werden könnte. Sie haben sicher bereits versucht, Ihre Interessen auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ämtern und Gerichten korrupt sind und persönliche Interessen verfolgen, steht natürlich auch der strafrechtliche Weg offen.
Ich glaube aber, das grundlegende Problem beginnt viel früher. Selbst Jugendämter, die einzig dem Kindeswohl dienen wollen, sind dazu kaum noch in der Lage, da in diesem Bereich in den letzten Jahren in unverantwortlicher Art und Weise gekürzt wurde, an Personal, an Weiterbildung, Qualifizierung und externen Kontrollen. Der Freistaat Bayern ist hier keine Ausnahme. Eine wirkliche Einzelfallbetreuung ist kaum noch möglich. An den Gerichten sieht es ähnlich aus. Wer also Kindern und ihren Familien helfen will, sollte hier investieren und nicht die Folgen kurieren. Zerrüttete Familien, gescheiterte Lebensentwürfe kosten den Staat viel mehr und könnten oft im Vorfeld verhindert werden. Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe steigen zwar, aber nicht im präventiven Bereich, sondern für Inobhutnahmen und Heimbetreuung von Kindern. Das kann der Weg nicht sein.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze