Frage an Diana Golze von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Golze,
in Ihrer Antwort vom 13.9.10 (1) schrieben Sie u.a.: "Die Eltern können sich im Rahmen der Gerichtsverhandlung zu jeder Stellungnahme oder jedem Antrag des Jugendamtes äußern oder ebenfalls Anträge stellen."
Hierzu möchte ich von ihnen wissen, ob Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht haben, was es für eine Mutter oder einen Vater bedeutet, wenn sich "das Jugendamt" (vertreten durch eine ganz konkrete Person, die ihr Nachbar und politischer Gegner sein könnte) in einen banalen Sorgerechtsstreit einmischt, indem es sich - ohne nachweisbare akute Gefährdung des Kindes - über seine Aufgaben aus § 50 SGB VIII hinaus - zum Verfahrensbeteiligten machen läßt.
Ist nicht mit einer zusätzlichen seelischen und finanziellen (auch des Steuerzahlers) Belastung zu rechnen?
Wer haftet für - auch finanzielle - Schäden, welche nach der willkürlich vorgenommenen Verfahrensbeteiligung durch einen Mitarbeiter der Behörde angerichtet werden, einschließlich Anwaltskosten usw. für den Schriftverkehr mit dem Gericht wegen des warum auch immer Beteiligten.
Auch die - ohne Begründung veranlaßte - Sachbefassung der Behörde als Verfahrensbeteiligte verursacht ja - m.E. nicht hinnehmbare - Zusatzkosten bei den Kommunen, weil nun Gutachten, Schriftsätze usw. gelesen, beantwortet und gespeichert werden müssen!
Wie kann man das alles rechtfertigen?
Können Sie sich vorstellen, daß Eltern das nun Routine werdende Zusammenspiel von Familienrichtern, JA- Leuten und anderen (z.B. Umgangsüberwachern, Gutachtern, Rechtsanwälten) erleben, als wären sie einem PPP - Geheimdienst ausgesetzt?
Bitte beantworten Sie nun noch meine Frage vom 31.7.10 zur organisierten Datenkriminalität:
Wissen Sie, ob die beklagten Verhältnisse Thema einer politischen Auseinandersetzung bzw. abgestellt wurden?
Mit freundlichem Gruß
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/diana_golze-575-37602--f262951.html#q262951