Frage an Diana Golze von Matthias N. bezüglich Jugend
Moin Moin Frau Golze,
wie erklären Sie sich und uns Wählern, das das Mandat der UNO von den meisten Parteien in Bezug auf den Militäreinsatz in Afghanistan als bindend angesehen wird. Die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (General Comments Nr. 6) jedoch auch in Deutschland noch nicht vollzogen ist.
Bitte nehmen Sie zu Ihrer persönlichen Verantwortung als MdB und Ausschußmitglied dieses Landes zur mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Stellung.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Niemann,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Fraktion DIE LINKE, die ich sowohl im Familienausschuss als auch in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vertrete, hat sich von Beginn an im Bundestag und in seinen Gremien sowohl für die Rücknahme der Vorbehalte der Bundesrepublik bei der UN-Kinderrechtskonvention als auch für die Durchsetzung der Kinderrechte in der bundesdeutschen Gesetzgebung eingesetzt. In der Kinderkommission habe ich dafür gestritten, dass eine entsprechende Initiative von den jeweiligen Fraktionsvertreterinnen in ALLE Fraktionen getragen wird, um einen fraktionsübergreifenden Antrag in den Bundestag einzubringen. Dies ist nicht an der LINKEN, sondern an der starren Haltung der CDU/CSU-Fraktion und dem Koalitionspartner SPD gescheitert. Auch die Anträge der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema sind an der Mehrheit der Großen Koalition und deren Blockadehaltung bereits im Ausschuss durch ständiges Vertagen dieser Anträge gescheitert. Auch außerhalb des Bundestages ist die Umsetzung der Kinderrechte für mich ein zentrales Arbeitsthema in der 16. Wahlperiode gewesen. Auf Fachtagungen, in Podiumsdiskussionen und in den öffentlichen Medien habe ich mein Mandat in den Dienst der Kinder und ihrer Rechte gestellt. Fast 20 Jahre Aufrechterhaltung der Vorbehalte, die auch im Jahr 2009 noch Grund für die Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern in vielen wichtigen Lebensbereichen bedeuten, sind in meinen Augen 20 Jahre zu viel! DIE LINKE hat darum sowohl die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention als auch die Verankerung der Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung im Grundgesetz (als einzige Partei in dieser umfassenden Form) in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben, weil erst beides zusammen eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik bedeutet.
Ich hoffe, Ihrem Wunsch nach Stellungnahme genügt zu haben. Für die mangelnde Umsetzung der Konvention müssen sich aus meiner Sicht aber andere verantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze