Frage an Detlef Parr von Volker R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Parr,
auf 479 Seiten enthält der Vertrag 358 Artikel mit häufigen Verweisen auf vorhergehende Verträge sowie 37 Zusatzprotokolle, zwei Anhänge und 65 Erklärungen der Mitgliedsstaaten. Zwei Monate waren notwendig, um ihn in die offiziellen Sprachen der EU zu übersetzen. Den Bundestagsabgeordneten ist er bei Abstimmung noch nicht einmal in der Endredaktion bekannt gewesen. Der am 23. Mai mit über 90 Prozent Akklamation gegen 57 Stimmen angenommene Textkorpus war erst 9 Tage zuvor in einer vorläufigen Fassung publiziert worden.
Wie können Sie einem "Verfassungsvertrag" zustimmen, dessen Inhalt Sie zu diesem Zeitpunkt nicht kennen konnten?
Tatsächlich enthält das Vertragswerk eine Reihe von Inhalten, die tief in das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten eingreifen. Durch Artikel 33 (welche Ironie!) wird der Europäische Rat – die exklusive Runde der Staats- und Regierungschefs sowie Kommissionspräsidenten – ermächtigt, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern, ohne der Zustimmung des Parlaments zu bedürfen Er kann Direktiven zur Finanz- und Wirtschaftspolitik, zur Erhebung eigener EU-Steuern, zur Inneren Sicherheit und zur Einwanderung erlassen, ohne dass die nationalen Parlamente zu widersprechen vermöchten.
Wie konnten Sie diesem "Ermächtigungsgesetz" und "Dem Anschag auf die Demokratie" (Zitat von Prof. Dr Karl Albrecht Schachtschneider) zustimmen?