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Frage von Franjo G. •

Frage an Detlef Parr von Franjo G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Parr,

im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen. Zu Ihrer Information: Diese oder andere Fragen erhalten auch andere Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

1. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04): "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann." Sollte ein 50-jähriger chronischer Schmerzpatient, der durch Cannabisprodukte Linderung erfährt, auf Empfehlung seines Arztes Cannabis verwenden dürfen?

2. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2006 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten. Danach sprechen sich 77 Prozent der Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch, zuzulassen. Voraussetzung ist, dass der Arzt dies befürwortet. Lediglich 11 Prozent würden dies verbieten.

Wenn Sie nicht vollständig durch klinische Studien davon überzeugt sind, dass Cannabis Schwerkranken hilft, möchte ich Sie darum bitten, zumindest die begründete Unsicherheit zuzulassen, dass es so sein könnte. Ich möchte Sie bitten, einer juristischen Tradition folgend, in diesem Zweifelsfall gesetzgeberische Milde zu Gunsten der Angeklagten und Strafverfolgten walten zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen,

vielen Dank für Ihre Fragen, die mir nochmals Gelegenheit geben, mich zur Verwendung von Cannabis in der Medizin zu äußern.

Ich beschäftige mich seit langem mit diesem Thema. Bereits im Jahr 2004, also noch in der letzen Legislaturperiode, hat die FDP die Kleine Anfrage "Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen in Arzneimitteln" gestellt.

Im Juni 2008 war das Thema "Freigabe von Cannabis zur medizinischen Behandlung" auf der Tagesordnung im Bundestag. Dass die Problematik nicht so einfach zu lösen ist, zeigt sich daran, dass wir Jahre später leider immer noch nicht über ein zugelassenes, verschreibungsfähiges Fertigarzneimittel verfügen. Gerade für die betroffenen Schmerzpatienten drängt jedoch die Zeit, denn jeder Tag länger bedeutet für die Betroffenen einen neuen Tag voller Ängste, Schmerzen und Ungewissheit.

Mit der öffentlichen Anhörung "Cannabis als Medizin", die am 15. Oktober 2008 im Gesundheitsauschuss stattgefunden hat, bot sich erneut die Gelegenheit, Expertenmeinungen zu hören und auf die Dringlichkeit einer Lösung für die Betroffenen aufmerksam zu machen. Die Anhörung hat nochmals bestätigt, dass eine Zulassung von Cannabis als Medikament betroffene Schwerkranke aus ihrem Dilemma - Konflikt mit dem Gesetz oder jahrelanges Ertragen von Schmerzen - befreien kann.

Die Position der FDP zur medizinischen Verwendung von Cannabis ist klar: es geht darum, schwerkranken Menschen in begründeten Einzelfällen zu helfen, ihr Leben wieder lebenswerter zu gestalten. Wie die von Ihnen zitierte Studie des Allensbach-Institutes zeigt, unterstützt auch ein Großteil der Bevölkerung die Zulassung von Cannabis als Medikament.

Ich hoffe sehr und wünsche es vor allem den Betroffenen, dass wir in dieser Diskussion und Problematik endlich zu einer sinnvollen, am Menschen orientierten Lösung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Detlef Parr