Frage an Detlef Parr von Brigitte M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Pfarr,
Mit der neuen Unterhaltsregelung wird sichergestellt, dass der Unterhalt genau wie bisher auch nach den ersten drei Lebensjahren an eine Mutter (Vater) bezahlt werden muss.
Damit wird doch nur ereicht:
Es ändert sich nichts an den Regeln des Unterhalts. Wo sind denn die Grenzen gesetzt, inwieweit ein Elternteil die geplante Dreijahresgrenze des Unterhalts überschreiten kann? Wenn ein Gericht der Meinung ist, dass der Unterhalt an den jeweiligen Elternteil (nicht die Kinder) über die drei Jahre hinaus gezahlt werden muss, wird es nach der jetzigen Willkür so aussehen, dass sich in der Tat gar nichts verändern wird. Jede Mutter wird es bei Gericht so biegen, wie es schon immer war, dass sie nicht arbeiten gehen muss und der Vater weiterhin bezahlt.
Es werden nur wieder zusätzliche Kosten generiert, und für diese Kosten müssen wir letztendlich alle aufkommen. Verlierer sind dann wiederum unsere Kinder, wie immer. Da muss man sich doch Fragen wie es dazu kommt, dass in Deutschland kein Volksaufstand entsteht.
Ferner:
Da nach der alten Regelung das Kind sowie die Mutter Unterhalt bekommen haben, konnte der Vater bei der Steuererklärung seinen gezahlten Unterhalt absetzen.
Nun ist es dann aber so, dass für die Frau/ en nichts mehr bleibt und alles an die Kinder geht, da einfach nicht mehr da ist.
Da Kindersunterhalt nicht absetzbar ist, fügen sie den Familien einen Schaden zu. Denn die Steuerrückzahlung fehlt den Familien.
Bitte nehmen Sie hierzu Stellung.
Mit freundlichen Grüßen
B. Meisters