Frage an Detlef Parr von Hans-Joachim E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pfarr,
auch mich interessieren Ihre Antworten auf die Fragen von Herrn Bremer vom 05.06.2009, die Sie leider bislang nicht gegeben haben. Diese möchte ich erweitern um zwei Fragen nach Demokratie und Menschenrechten:
Als Selbständiger bin ich nicht nur in einer berufsständigen Kammer, sondern auch bei der IHK zwangsverpflichtetes Mitglied! Unabhängig von dieser zweifachen Verkammerung meines Unternehmens frage ich Sie grundsätzlich:
Verstösst die sog. Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer in Ihren Augen nicht gegen die Würde des Menschen? Als Unternehmer fühlt man sich mehr als gegängelt, abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen dieser zusätzlichen Zwangsabgaben.
Verstösst dieser Zwang in Ihren Augen nicht gegen Artikel 20 der Allgemeinen Menschenrechte: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören"? Deutlicher geht es nicht mehr!
Für Ihre Antworten auf dieser Seite bedanke ich mich im Voraus
Hans-Joachim Ebel