Frage an Dennis Volk-Borowski von Matias Leão R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Volk-Borowski!
Ich bitte Sie höflich, mir freundlicherweise für eine Wahlentscheidung Fragen zum Gesundheitsthema Pflege und Pflegefachbeirat [FbP], der am 12.02.1996 in Hessen eingerichtet wurde, zu beantworten:
Welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse hat der FbP und wer ist derzeit dort als Mitglied erfasst?
Mit welchen Themen wurde der Beirat in der laufenden Wahlperiode befasst und in welchen konkreten Gesetzesnovellen eingebunden?
In welcher Form kann der FbP analog zum Fachbeirat Psychiatrie intensiver an gesetzlichen Vorhaben beteiligt werden?
Ist es vorgesehen, dass der FbP im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Entwicklung von Qualitätsstandards sowie Rahmenbedingungen in der Pflege wegen ihrer Pflegeexpertise besser eingebunden wird, oder soll dies im Rahmen von Subsidiarität von einer künftigen hessischen Pflegekammer erhoben werden?
In welcher Weise können Missstände aus Rheinland-Pfalz vermieden werden, die dort in ihrer Pflegekammerordnung eine Wohlverhaltensklausel eingesetzt haben, anstatt eine Beschwerdestelle einzurichten, um Verpfeifern [Whistleblower] verbindlich und anonym die Möglichkeit anzubieten, gefährliche Pflege zu benennen und zu dokumentieren?
Wie will Hessen verhindern, dass anders als in Rheinland-Pfalz abhängig beschäftigte Pfleger[innen] nicht von Seiten ihrer Berufskammer gezwungen werden können, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, nur weil ihre Arbeitgeber legal darüber die Auskunft verweigern können?
Sollte diese Berufshaftpflicht nicht allein für freiberufliche Pfleger[innen] vorgesehen werden?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit herzlichen Grüßen,
gez. Hr. R.
Sehr geehrter Herr R.!
Vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend Fachbeirat Pflege.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr.
Daniela Sommer, MdL, hat vor Kurzem in einer Kleinen Anfrage wesentliche
Teile Ihres Fragenkatalogs ebenfalls zum Thema gemacht. Der Einfachheit
halber füge ich ich Ihnen die Kleine Anfrage mit den Antworten der
Landesregierung unten an. Sie können daraus nähere Einzelheiten
entnehmen.
Das Problem mit der Berufshaftpflicht ist uns nicht bekannt, wir werden
uns aber darum kümmern und uns sachkundig machen.
Frage 1. Wer ist derzeit ordentliches Mitglied im Fachbeirat Pflege?
Die Mitglieder des Fachbeirats Pflege werden auf Vorschlag der
entsendenden Organisationen und Institutionen vom Hessischen Ministerium
für Soziales und Integration berufen.
Folgende Ministerien, Institutionen oder Organisationen sind derzeit
vertreten:
• Hessisches Ministerium für Soziales und Integration - V 8 Gesundheits-
und Pflegeberufe,
• Hessisches Ministerium für Soziales und Integration - II 5
Seniorinnen und Senioren,
• Hessisches Kultusministerium,
• Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
• Hessische Krankenhausgesellschaft,
• Hessischer Städtetag,
• Hessischer Landkreistag,
• Regierungspräsidium Darmstadt,
• Regierungspräsidium Gießen,
• Frankfurt University of Applied Sciences Fachbereich 4 Soziale Arbeit
und Gesundheit,
• Hochschule Fulda - Fachbereich Pflege und Gesundheit,
• Evangelische Hochschule Darmstadt - Fachbereiche Pflege- und
Gesundheitswissenschaften,
• Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. - Ambulanter Bereich,
• Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. - Bereich staatliche
Altenpflege,
• Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südwest e.V.,
• Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und
Pflegeorganisationen in Deutschland e.V.,
• Bundesverband Pflegemanagement - Landesgruppe Hessen,
• Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. -
Landesverband Hessen,
• Konferenz der Schulleiter der staatlich anerkannten Lehranstalten für
Altenpflege in Hessen,
• BeKD Berufsverband für Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.,
• Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienst e.V.,
• Deutscher Pflegeverband e.V.,
• Landesverband der Hessischen Hebammen e.V.,
• Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen - GB Pflege,
• Vitos GmbH,
• Max Q. im bfw-Unternehmen für Bildung,
• BMG GmbH Institut für Bildung und Management im Gesundheitswesen,
• Institut für Fort- und Weiterbildung der Bildungsstätte für
Altenpflege (AWO Nordhessen),
• Marburger Akademie für Pflege- und Sozialberufe,
• BZfGS GmbH Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe,
• Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Hessen.
Frage 2. Welche Aufgaben, welche Entscheidungsbefugnisse hat der
Fachbeirat Pflege?
Die Aufgaben des Fachbeirates Pflege ergeben sich aus dem
Errichtungserlass, der am 4. März 1996 im Hessischen Staatsanzeiger
veröffentlicht wurde (s. Anlage).
Demnach besteht der Auftrag zur "Beratung der Landesregierung in
grundsätzlichen fachlichen Fragen der Pflegedienste in den verschiedenen
Institutionen sowie der verschiedenen Bildungswege in den
Pflegeberufen."
Frage 3. Welche Themen wurden in den letzten fünf Jahren behandelt? Mit
welchen Ergebnissen und inwiefern sind diese konkret in
Gesetzeshandlungen eingeflossen?
Die seit 2013 im Fachbeirat Pflege behandelten Themen sind sehr
vielfältig und betreffen Fragen der Pflege in einem umfassenden Sinne.
Sie reichen deshalb von der Beschäftigung mit dem Thema
Personalversorgung (Gutachten zur Personalsituation in Krankenhäusern,
Hessischer Pflegemonitor, Modellvorhaben zur Gewinnung ausländischer
Pflegefachkräfte, Projekte zur Werbung für den Pflegeberuf) über die
Themenbereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung (WPO Pflege,
Pflegeberufegesetz, Pflegestudiengänge, Qualifikation von
Praxisanleitungen und Lehrkräften in den Pflegeausbildungen,
Modellprojekte zur Berufsorientierung und zur Erschließung neuer
Zielgruppen) bis zu Grundsatzfragen der Weiterentwicklung des
Arbeitsfelds (Krankenhausstrukturreformgesetz, IT-unterstützte Pflege
und Versorgungsunterstützung, Pflegekammer, neue Versorgungsangebote,
leistungsrechtliche Veränderungen wie z.B. Pflegestärkungsgesetz).
Der Fachbeirat Pflege tagt in der Regel dreimal pro Jahr und bildet bei
Bedarf auch Unterarbeitsgruppen. Derzeit existiert eine
Unterarbeitsgruppe zum Pflegeberufegesetz (insbesondere zur Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung), die aus zwölf Mitgliedern des Fachbeirates
Pflege besteht und bisher drei Treffen abgehalten hat. So wurden
beispielsweise Stellungnahmen zum Pflegeberufegesetz und den dazu
gehörenden Verordnungen aus dieser Arbeitsgruppe an die Landesregierung
übermittelt, die in die Stellungnahmen der Hessischen Landesregierung
eingeflossen sind.
Frage 4. Soll der Fachbeirat Pflege analog zum Fachbeirat Psychiatrie
zukünftig noch intensiver an Gesetzesentwürfen beteiligt werden? Wenn
ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Derzeit bestehen keine Pläne, die Arbeitsweise oder den Arbeitsauftrag
des Fachbeirates Pflege zu ändern. Er wird bereits intensiv in
Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Der Fachbeirat Psychiatrie hat
ebenfalls nur beratende Aufgaben im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.
Frage 5. Wie könnte der Fachbeirat Pflege mehr Mitsprache in
Gesetzgebung, bei Qualitätsstandards, bei Möglichkeiten der Anerkennung
sowie bei Rahmenbedingungen in der Pflege erhalten, um hiermit
Pflegeexpertise besser abbilden und einbinden zu können?
Nach dem derzeit gültigen Erlass vom 4. März 1996 hat der Fachbeirat
Pflege beratende Funktion. Er wird bereits in die Erörterung von
Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Dieser Einbezug kann aber nicht die
gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Evaluation, der
Ressortabstimmung, der Regierungsanhörung und der Entscheidung des
Parlaments ersetzen.
Wie der Antwort auf Frage 1 zu entnehmen ist, besteht bereits ein
breiter Kanon an "Pflegeexpertise" aus den verschiedenen Ministerien,
Institutionen und Organisationen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Volk-Borowski