Dennis Majewski
FDP
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Frage von Gerhardt S. •

Frage an Dennis Majewski von Gerhardt S. bezüglich Senioren

Hallo Herr Majewski

Meine Frage an Sie

Finden Sie es gerecht das die Rentner 0,25% im Westen bekommen, und die Pensionäre
( Beamten ) 1,2% im Januar und nochmal 1,2 % im August, beschlossen von dem Bundestag. Was soll ich davon halten. Ich glaube nicht mehr an die Demokratie.
Ach so 2/3 des Bundestages sind ja Beamte.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.

Ich stimme Ihnen zu, dass zwischen Renten- und Beamtenversorgung diverse Systemunterschiede bestehen. Ein direkter Vergleich von Pensionen und Renten berücksichtigt diese Unterschiede nicht und lässt damit wesentliche Aspekte wie unterschiedliche Bildungsniveaus, Steuerzahlungen und Krankenversicherungskosten im Alter oft außer Acht. Diese Faktoren müssen genauso in die Vergleichsrechnungen einbezogen werden wie die Unterschiede in den Erwerbsbiographien der „durchschnittlichen“ Pensionäre und Rentenempfänger. Dieses politische Feld ist in der Tat recht kompliziert und mit Blick auf den demographischen Wandel reformbedürftig. Wir Liberale setzen uns daher für ein flexibles Ruhestandseintrittsalter ein und halten am Generationenvertrag fest.

Wie Sie anführen, gibt es größere Unterschiede zwischen Pensionen und Renten, die auf den ersten Blick ungerecht erscheinen. Vernünftige Gründe rechtfertigen aber diese Unterschiede. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1,5 Mio. Pensionäre, denen 34 Mrd. Euro Versorgungsausgaben gegenüberstehen. Die ca. 20 Mio. Rentenbezieher erhalten 224 Mrd. Euro von der Deutschen Rentenversicherung, davon werden 55 Mrd. Euro aus Steuergeldern bezuschusst. Die unterschiedliche Durchschnittspension und -rente sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Für Versorgungsempfänger entfällt die sogenannte „zweite Säule“ der  betrieblichen Altersvorsorge. Die Beamtenversorgung muss also quasi bifunktional diesen Bereich zusätzlich zur Grundversorgung beachten. Insofern relativiert sich das Bild der Ungleichbehandlung deutlich. Höhere Bildungsabschlüsse führen zu höherem Einkommen und dies automatisch zu höheren Ruhegehältern – dies ist auch in der freien Wirtschaft der Fall. Insofern ist gleichfalls eine steuerpflichtige Mindestpension im Umfang von 1.174, 81 Euro nach § 14 IV S. 1 und 2 Beamtenversorgungsgesetz gerechtfertigt, zumal die Probezeit für die Verbeamtung 3 bis 5 Jahre dauert. Beamte sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht nur in einem Dienst- sondern auch in einem Treueverhältnis und in der Regel auf Lebenszeit dem Dienstherrn gegenüber gebunden. Dazu gehört, dass sie kein Streikrecht haben und darauf angewiesen sind, dass der Bund seiner Aufgabe gerecht wird, eine angemessene Alimentation und faire Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten.

Dem Bund als Dienstherrn liegt viel daran, als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben und den hohen Standard der Verwaltung zu halten. Schon jetzt wird es in einigen Berufsfeldern, z. B. bei den Ingenieuren, immer schwieriger, im Gehaltswettbewerb mit der Wirtschaft gut qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Um junge Leute trotz des z. T. geringeren Einstiegsgehalts für eine Beamtenlaufbahn zu interessieren, spielt auch eine adäquate Altersversorgung nach wie vor eine Rolle.

Zu ihrer Frage mit Bezug auf eine Altersdiskriminierung von Rentnern im Vergleich zu Beamten möchte ich gern auf den Grundsatz der wirkungsgleichen Übertragung jeglicher Rentenreformen auf die Beamtenversorgung hinweisen. So wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 die Absenkung der Versorgung in acht Stufen auf 71,75 Prozent des Bruttoendgehalts im Hinblick auf die Entwicklung der Altersentwicklung der Rentner bestätigt. Sinkt also das Bruttorentenniveau, wird diese Absenkung wirkungsgleich auf das Bruttopensionsniveau übertragen. Dasselbe gilt auch für das Renten- und Pensionseintrittsalter von 67 Jahren, das in beiden Systemen umgesetzt wurde bzw. wird. Dabei müssen aber dennoch die Unterschiede in den Altersversorgungssystemen berücksichtigt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich schon lange für eine Flexibilisierung des Renten- und Ruhestandseintritts und eine Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen ein. Bei Beamten sollte die Option des Vorruhestands mit Versorgungsabschlägen einher gehen.

Das Rentensystem stellt einen wichtigen Ausgleich zwischen den Generationen dar. Ein Schlüssel hierfür ist die für die Bestimmung der Renten wichtige Rentenanpassungsformel. Sie stellt sicher, dass sich die Renten gemäß der Lohnentwicklung anpassen. Die Tatsache, dass die Rentenanpassung ein Faktor in der Rentenberechnung und keine für alle Rentenbezieher gleiche Einmalzahlung darstellt, ist eine Konsequenz des Leistungsprinzips wie es sich durch das gesamte Rentensystem durchzieht: Wer mehr leistet, z.B. in Form von mehr Einkommen für mehr Rentenbeiträge oder mehr Rentenpunkte durch Pflegedienste, erhält auch eine höhere Rente. Dies setzt sich bei der Rentenanpassung fort.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben, auch wenn Sie die Antwort mit mir inhaltlich vielleicht nicht teilen. Zu Ihrer Behauptung, dass zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten Beamte sind würde: Laut Auskunft des Bundestages (Stand Dez. 2012) sind von 620 Abgeordneten genau 114 Abgeordnete Beamte. Dies entspricht 18,39 Prozent und damit nicht mal einem Fünftel.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Majewski