Wie stehen sie zu einer Lohn Erhöhung in Medizinischen Bereichen wie z.b. ZFA,MFA, Pflege?
Sehr geehrte Frau B.
der von Ihnen angesprochene medizinische Bereich ist vielschichtig und muss daher differenziert betrachtet werden.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass für hochqualifizierte Arbeit auch ein angemessener Lohn gezahlt werden muss und die Wertschätzung der Arbeit in Pflege- und anderen medizinischen Bereichen auf allen Ebenen trotz des Wandels in der Coronakrise noch weiter steigerungsfähig ist.
Die Rahmenbedingungen für ZFA, MFA und Pflegekräfte unterscheiden sich ja deutlich.
Für die Zahnmedizinischen Fachangestellten handelt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) auf der Länderebene Tarifverträge aus. Seit dem 1. Juli 2011 besteht die AAZ aus den Ländern Hamburg, Hessen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe, Niedersachsen ist nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.
Leider schwankt das durchschnittliche Gehalt für ZFA je nach Region sehr stark. Wünschenswert wären natürlich nicht nur Gehaltstarifverträge, sondern auch Manteltarifverträge für die Rahmenbedingungen. Allerdings muss man einräumen, dass die Politik auf den Bereich Gesundheit/Medizin nicht solche Einflussmöglichkeiten hat, wie es evtl. durch das Vergaberecht in anderen Bereichen, z. B. Bauen/Wohnen, möglich wäre.
Bei den MFA hängt das Gehalt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab, z. B. vom Arbeitgeber. Bei privaten Einrichtungen muss das Gehalt verhandelt werden. Abgesehen von einer Arztpraxis können medizinische Fachangestellte auch in Krankenhäusern, medizinischen Laboren oder Rehabilitationszentren arbeiten. Die Branche und insbesondere Art der Einrichtung beeinflussen die Höhe des Gehalts. Es wird grundsätzlich zwischen staatlichen, kirchlichen und privaten Einrichtungen unterschieden. Zwischen den verschiedenen Einrichtungen gelten unterschiedliche Tarifverträge. Staatliche Einrichtungen sind in der Regel tarifgebunden und das ist gut so! Für MFA gibt es zwei verschiedene Verträge, welche in öffentlichen Einrichtungen als Maßstab genutzt werden, einen Manteltarifvertrag und den Tarifvertrag TVöD-B. Für MFA und ArzthelferInnen gibt es einen Tarifvertrag für all diejenigen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind. Sprechstundenschwestern und Sprechstundenhelferinnen sowie staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern / Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen im Sinne dieses Tarifvertrages gleichgestellt, sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben. Dieser Tarifvertrag gilt entsprechend auch für Auszubildende.
Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es Unterschiede. Niedersachsen befindet sich hierbei im unteren Mittelfeld an 11. Stelle. In Hamburg sind die Gehälter für MFA am höchsten, in Sachsen am niedrigsten.
Bei der Pflege ist die Situation wiederum eine andere. Neben den Pflegemindestlöhnen in der Altenpflege soll auch die Anzahl der Urlaubstage steigen. Ab September 2022 steigen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde. Die jetzige Entscheidung der Pflegekommission, aber auch die ab 1. September 2022 gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung von Pflegekräften mindestens in Tarifhöhe sind wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. Hier müssen wir weitermachen.
Nicht erst die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben uns vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft ohne Pflegekräfte und medizinisches Personal nicht funktioniert. Einen deutlich höheren Mindestlohn für die erwiesenermaßen fachlich hochkompetente Arbeit von Pflegekräften und anderen im Bereich Gesundheit Tätigen halte ich für dringend notwendig!
Mit freundlichen Grüßen
Deniz Kurku, MdL