Wie erfolgt die Bewertung der Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
Sehr geehrter Herr Kurku,
die Wegstreckenentschädigung liegt derzeit bei 30 Cent/KM. Dieser Wert ist bereits seit einigen Jahren unverändert obwohl die Preise für Kraftstoffe sich verdoppelt haben und die Kosten für den Wertverlust und der Wartung sich auch stark erhöht haben. Mich würde interessieren welche Berechnung zu dem Ergebnis kam, dass dieser Wert ausreichend ist. Andere Bundesländer bewerten dies anscheinend ganz anders.Die Kosten für die genannten Dinge sind bspw. in Schleswig-Holstein nicht höher als in Niedersachsen. Trotzdem wurde die Wegstreckenentschädigung auf 40 Cent/KM erhöht.
Sehr geehrter Herr W.,
gerne beantworte ich Ihre Frage bzgl. der Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.
Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Durchführung von Dienstreisen dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung unterliegt und sowohl die Behörde als auch der oder die Reisende verpflichtet ist im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und des Zumutbaren alles zu tun, um die Reisekosten so gering wir möglich zu halten. Grundsätzlich sollen im Rahmen des Klimaschutzes öffentliche Verkehrsmittel für Dienstreisen genutzt werden. Muss ein Kraftfahrzeug für die Durchführung des Dienstgeschäftes genutzt werden, so soll auf Dienstfahrzeuge zurückgegriffen werden. Zu unterscheiden ist die kleine Wegstreckenentschädigung (kein erhebliches dienstliches Interesse) und die große Wegstreckenentschädigung. Diese wird gewährt, wenn die Nutzung in erheblichem dienstlichem Interesse steht.
Die derzeitige Entwicklung der Preise für Benzin und Diesel ist besorgniserregend. Dies trifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber eben auch alle Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst bei der Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges. Die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges ist oftmals notwendig, um überhaupt die Funktionsfähigkeit öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Die derzeitige Wegstreckenentschädigung von 30 Cent ist nicht mehr geeignet, die aktuell entstehenden Kosten an Kraftstoff, Verschleiß und Wertverlust am privaten PKW zu decken. Dies führt zu einer sinkenden Attraktivität des Öffentlichen Dienstes und insbesondere des Außendienstes. Die Erstattungspauschalen im öffentlichen Dienst müssen sich den Gegebenheiten für gestiegene Kosten für Kraftstoffe etc. anpassen.
Die SPD-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die Wegstreckenentschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung § 5 auf 38 Cent pro Kilometer anzuheben. Dies ist schon seit geraumer Zeit ein Vorstoß der SPD und diese hat wiederholt versucht, dies durchzusetzen. Bereits im Juli hat unser finanzpolitischer Sprecher Alptekin Kirci darauf hingewiesen, dass Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) eine überfällige Anpassung der Wegstreckenentschädigung ablehnt. Leider konnten wir uns bis jetzt mit unserem Anliegen nicht durchsetzen. Die SPD-Fraktion wird sich aber weiter dafür einsetzen, dass es zu einer Anpassung kommt.