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Delara Burkhardt
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Frage von Andreas S. •

Werden Sie gegen die 3,5%-Hürde bei der Wahl des Europaparlaments stimmen?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anfrage zum Europawahlrecht.

Sie beziehen sich in Ihrer Nachricht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014. Dieses Urteil bezieht sich auf die alte Fassung des Wahlrechts, die heute immer noch rechtsgültig ist. Allerdings hat sich der juristische Rahmen mit der Reform des europäischen Wahlrechts im Jahr 2018 grundlegend verändert, welches eine Sperrklausel zwischen 2% - 5% der Stimmen für Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen einführt. Das neue Wahlrecht tritt jedoch erst in Kraft, wenn es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Da momentan die Ratifizierung in Deutschland, Spanien und Zypern noch aussteht, ist es noch nicht rechtskräftig.

Aktuell arbeiten wir an einer neuen Reform des EU-Wahlrechts, die dem Wunsch vieler Europäer*innen nach einer demokratischeren EU entsprechen soll. Zukünftig sollen auf europäischer Ebene mit einer Zweitstimme Politiker*innen gewählt werden, die auf europaweiten Listen antreten. Außerdem wird das Spitzenkandidat*innenprinzip rechtlich verankert. Der europäische Gedanke wird dadurch entscheidend gestärkt!

Wie Sie richtig schreiben, ist auch eine bei der erneuten Reform des EU-Wahlrechts eine Sperrklausel zwischen 3,5% - 5% für Mitgliedstaaten mit mindestens 60 Sitzen im Bericht des zuständigen Ausschusses für Verfassungsfragen vorgesehen. Allerdings soll der Schwellenwert keine Anwendung finden für Parteien, die in mindestens sieben Mitgliedstaaten bereits registriert sind und mindestens eine Million Stimmen erhalten.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung findet sich dazu die folgende Formulierung: „Wir unterstützen ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit teils transnationalen Listen und einem verbindlichen Spitzenkandidatensystem. Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird Deutschland dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen.“ Das bedeutet, dass die Bundesregierung das neue europäische Wahlrecht inklusive der Sperrklausel umsetzen oder die Sperrklausel durch einen Regierungsentwurf durchsetzen wird.

Ich möchte Ihnen einige Argumente dafür nennen. Der Aussage: „das EU Parlament kontrolliert keine Regierung“ kann ich nur begrenzt zustimmen. Das Europäische Parlament ist die einzige demokratisch gewählte Institution der EU. Das Parlament hat die wichtige Rolle, die Europäische Kommission (Exekutive der EU), im Sinne der EU-Bürger*innen zu kontrollieren. Bei vielen entscheidenden Fragen für die Zukunft Europas, wie beispielsweise die Verteidigung des Rechtsstaats, hat das Europäische Parlament Druck auf die Kommission ausgeübt, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommt.

Sie sprechen in Ihrem Schreiben von einer „Manipulation des Wahlrechts durch etablierte Parteien”. Dieser Formulierung möchte ich deutlich widersprechen. Die Reform des Wahlrechts wird, wie alle Gesetzesvorhaben der EU, zwischen allen Fraktionen des Parlaments verhandelt und schließlich von allen Abgeordneten abgestimmt. Ein demokratischer Prozess ist keine Manipulation und Abgeordnete kleiner Parteien haben dabei dasselbe Mitspracherecht wie Abgeordnete anderer Parteien.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt

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