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Frage von Kai B. •

Stimmt es, dass die Lufthansa tausende leere und somit sinnlose Flüge starten muss, damit sie Start- und Landerechte in Europa nicht verliert (eine Regelung der EU)? Bericht v. 27.12.2021 hessenschau

Stimmt es, dass die Lufthansa tausende leere und somit sinnlose Flüge starten muss, damit sie Start- und Landerechte in Europa nicht verliert (eine Regelung der EU)? Dies wird am. 27.12.2021 u.a. in der hessenschau berichtet. "Leider müssen wir diese 18.000 sinnlosen Flüge durchführen", sagte ein Sprecher des Unternehmens am Montag dem hr. Sinnlos deswegen, weil sie wirtschaftlich keinen Sinn ergeben und somit erst recht nicht aus klimapolitischer Sicht. Dennoch wird geflogen, denn sonst droht der Lufthansa der Verlust wertvoller Start- und Landerechte in Europa. Diese sogenannten Slots werden durch die Europäische Union nach dem Prinzip "use or loose" - also "nutze oder verliere" vergeben. Wer nicht fliegt, verliert seine Rechte.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Innerhalb der EU müssen Airlines die für sie gebuchten Abflug- und Landeplätze innerhalb des Flugplans großer Verkehrsflughäfen zu 80% nutzen, um im kommenden Jahr weiterhin Anspruch auf diese Plätze zu haben. Diese Regelung nennt sich „Use Or Lose“. Im Jahr 2020 hatte die EU diese Regelung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, weil aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus massiv viele Flüge gestrichen wurden. Im Jahr 2021 wurde mit dem Grünen Impfzertifikat, das in der EU und einigen Drittstaaten galt, das Reisen wieder möglich; die Anzahl der Flüge sowie der Passagiere auf den besagten Flügen erholte sich auf ein Niveau, das bei etwa 80% des Jahres 2019 liegt. Deswegen wurde die „Use Or Lose“-Regelung wieder aktiviert. Einige Verkehrsminister*innen der EU, etwa Georges Gilknet aus Belgien, forderten, dass auch in diesem Winter angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen durch die Omikron-Variante wieder mit weniger Passagieren und damit mit weniger Flügen zu rechnen wäre, weswegen die Regelung erneut ausgesetzt werden könne.

Mit der Berichterstattung über die „Geisterflüge“, die sich sodann quasi ohne Passagiere über die EU bewegten und massiv der Umwelt schaden, schlug die Lufthansa Wellen. Diese neuentdeckte Achtung der Umwelt war nicht nur für Umweltpolitiker*innen wie mich verwunderlich, sondern auch für die Konkurrenz. Kleinanbieter beschwerten sich anschließend darüber, dass die Lufthansa ihre Marktposition ausnutze und die Slots, die kleinere Anbieter gerne hätten und belegen könnten, blockiere. Mittlerweile ist die Lufthansa deswegen ein bisschen von ihrer Forderung zurückgerudert. Von Leerflügen habe man nicht gesprochen, heißt es.

Expert*innen sehen in den Aussagen der Lufthansa vor allem eine Verhandlungstaktik. Fakt ist, dass sie auch in der EU-Regelung Sonderrechte genießen, die anderen Fluggessellschaften nicht zustehen. Bisher konnte die Lufthansa nicht beweisen, dass tatsächlich leere Flugzeuge über Europa fliegen. Außerdem könnten Flüge zusammengelegt werden.

Langfristig gilt es jetzt, einen Plan für die Rückkehr zum Normalzustand an europäischen Flughäfen zu erstellen. Der, so forderte mein Kollege Ismail Ertug in gegenüber der ARD, müsse allerdings nicht nur die Forderungen der Fluggesellschaften, sondern auch die der Verbraucher*innen und der Flughäfenbetreibenden berücksichtigen. Sollte es tatsächlich zu Leerflügen kommen, wäre eine weitere Aussetzung der „Use Or Lose“-Regel sinnvoll. Bisher scheint es aber eher so, als blockiere der Platzhirsch Lufthansa Slots, die sonst an andere Fluggesellschaften fallen würden, und klagt über die Umweltschäden, die er selbst verursacht. Ich bin gespannt, wie diese Debatte weitergeht. Die Kommission hält an ihren Entschlüssen vorerst fest. Daran wird auch das Parlament nichts ändern können. Die Kommission verweist darauf, dass Airlines nicht leer fliegen müssen; sie sind frei Flüge zu streichen und die Plätze im kommenden Jahr nicht zu erhalten.

Grundsätzlich freue ich mich über jeden Flieger, der nicht fliegt. Außerdem gelten auch jetzt in dieser Angelegenheit noch Sonderregeln: So gelten die Quoten nicht für Länder, die zum Hochrisikogebiet ernannt wurden. Auf der Übersicht der Hochrisiko- und Virusvariantenberufe des Robert-Koch-Instituts wird schnell ersichtlich: Das ist aktuell fast die gesamte EU. Trotzdem muss man hier klar sagen: Die Lufthansa entscheidet selbst, unwirtschaftliche Flüge zulasten des Klimas zu fliegen. Dass sie sich darüber beschweren, statt die Flüge schlicht zu streichen, ist in meinen Augen Greenwashing.

Mit freundlichen Grüßen

Delara Burkhardt

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